Agiv: Kapitalerhöhung zur Rettung
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Mit einem Kapitalschnitt und anschließender Kapitalerhöhung will der Agiv-Vorstand das stark angeschlagene Unternehmen retten. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung sollen die Aktionäre des Unternehmens, für den das Amtsgericht Hamburg den Rechtsanwalt xxx zum Insolvenzverwalter bestellt hat, einem Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung zustimmen. Das Kapital soll dabei im Verhältnis 4:1 herabgesetzt werden, um anschließend im Verhältnis 1:6 zum Kurs von einem Euro wieder erhöht zu werden. „Die Aktionäre sollen zudem genehmigen, dass die AGIV Real Estate AG fortgeführt wird, wenn das am 15. Dezember 2005 durch Antragstellung beim Amtsgericht Hamburg angestrebte Insolvenzplanverfahren rechtskräftig bestätigt wird.“