ABO Wind: Freigabebeschluss vom Gericht für Rechtsformwechsel
Die ABO Wind AG hat mit einem Freigabeantrag für den geplanten Rechtsformwechsel zur Kommanditgesellschaft auf Aktien beim Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg. Wie das Unternehmen aus Wiesbaden am Freitagnachmittag meldet, hat das Gericht einen Freigabebeschluss für den von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel erlassen.
Damit könne nun die Durchführung des umstrittenen Formwechsels erfolgen, den bisher eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage von Aktionärsseite blockiert hat. Komplementär der KGaA wird die Ahn & Bockholt Management GmbH der Unternehmensgründer.
Vom Tisch ist der umstrittene Rechtsformwechsel damit aber nicht: Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist bisher nicht entschieden worden.
Hinweis auf Interessenskonflikt(e): Der / die Autor(in) oder andere Personen aus der 4investors-Redaktion halten unmittelbar Positionen in Finanzinstrumenten / Derivate auf Finanzinstrumente von Unternehmen, die in diesem Beitrag thematisiert werden und deren Kurse durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten: ABO Wind.