Deutsche Telekom macht Vergleichsvorschlag im Verfahren um Prospekthaftung
Im Verfahren um die Prospekthaftung beim dritten Börsengang der Deutschen Telekom gibt es Bewegung: So hat das Bonner Unternehmen nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vorgeschlagen, die Einzelverfahren durch Vergleiche zu beenden und ein Vergleichsangebot vorgelegt.
„Der Senat hält die Vergleichsbedingungen und wirtschaftlichen Konditionen des Angebots für angemessen. Das OLG Frankfurt empfiehlt daher allen vergleichsberechtigten Klägern und deren Vertretern dringend, den Vergleich anzunehmen”, meldet die Telekom am Dienstag.
Allen für einen Vergleich in Betracht kommenden Klägern solle ein konkretes Angebot bis Mitte des kommenden Jahres vorgelegt werden, kündigt das Unternehmen an.
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