R-Logitech - Anleihe: SdK stellt Ergänzungsverlangen
Bei R-Logitech wirft die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der R-Logitech Anleihe 2018/2023 ihre Schatten voraus. Nun hat die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ein Ergänzungsverlangen für die Abstimmung ohne Versammlung gestellt.
„Die SdK schlägt u. a. die Gewährung von Sicherheiten sowohl für die Anleihe 2018/2023 als auch für die Anleihe 2022/2027 (ISIN: DE000A3K73Z7), die Beschränkung von Transaktionen mit nahe stehenden Personen und die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vor”, so das Unternehmen aus Monaco am Montag.
Man wolle das Ergänzungsverlangen der SdK prüfen und anschließend in einen konstruktiven Dialog mit den Anleihegläubigern, insbesondere der Ad-hoc-Gruppe treten, kündigt die Gesellschaft an. Zudem wolle man das Ergänzungsverlangen im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2018/2023 vom 7. bis zum 9. März 2023 zur Abstimmung stellen und behalte sich vor, einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen, sofern diese Vorschläge die erforderliche Mehrheit und das Quorum erhalten sollten.
Sollte das Quorum bei der Abstimmung ohne Versammlung nicht erfüllt werden, wolle man zeitnah zur 2. Gläubigerversammlung voraussichtlich am 29. März 2023 einladen, so R-Logitech.