mybet Holding: Zurück nach Düsseldorf
Der Rechtsstreit zwischen mybet Holding und Westlotto geht zurück zum Oberlandesgericht nach Düsseldorf. Dies hat der Kartellsenat am Bundesgerichtshof entschieden. „Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs steht der geltend gemachte Kartellverstoß zweifelsfrei fest. Jedoch habe das Oberlandesgericht Düsseldorf bei Berechnung des entstandene Schadens nicht alle erheblichen Umstände berücksichtigt“, meldet mybet am Dienstag. Gründe für die Entscheidung liegen laut Unternehmensangaben noch nicht vor.
Die mybet Aktie notiert am frühen Nachmittag bei "/image/pfeil-unten.png" alt="Aktienkursverluste" title="Aktienkursverluste" class="pfeile" /> 0,76 Euro mit mehr als 16 Prozent im Minus.