DGAP-Adhoc: Klöckner & Co begibt garantierte, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von ca. EUR 150 Mio., fällig 2023, wandelbar in Aktien von Klöckner & Co
DGAP-Ad-hoc: Klöckner & Co. SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
Klöckner & Co begibt garantierte, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von ca. EUR 150 Mio., fällig 2023, wandelbar in Aktien von Klöckner & Co
01.09.2016 / 08:12
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN, ODER
EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH DEM
ANWENDBAREN RECHT UNTERSAGT SIND.
Duisburg, 1. September 2016 - Der Vorstand der Klöckner & Co SE ("Klöckner
& Co") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht
nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen (die
"Schuldverschreibungen") zu begeben (das "Angebot"). Die
Schuldverschreibungen werden von Klöckner & Co Financial Services S.A. (die
"Emittentin"), einer 100 %-igen luxemburgischen Tochtergesellschaft von
Klöckner & Co, ausgegeben, von Klöckner & Co garantiert und sind in neue
oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag von
Klöckner & Co wandelbar. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich
institutionellen Investoren außerhalb der USA zum Kauf angeboten. Die
Bezugsrechte der Aktionäre von Klöckner & Co zum Bezug der
Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen. Klöckner & Co beabsichtigt,
den Emissionserlös aus der Begebung der Schuldverschreibungen für
allgemeine Unternehmenszwecke einzusetzen.
Das Emissionsvolumen, das mit bis zu 9,98 Mio. Aktien der Klöckner & Co
unterlegt ist, beträgt ca. EUR 150 Mio. Die Laufzeit der
Schuldverschreibungen beträgt sieben Jahre. Die Schuldverschreibungen
werden mit einer Stückelung von EUR 100.000 zu 100% des Nennwertes begeben.
Die Ausgabe und Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgen
voraussichtlich am 8. September 2016 (der "Valutierungstag"). Die
Schuldverschreibungen werden bei Endfälligkeit zum Nennbetrag in bar
zurückgezahlt.
Der Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 25% und 30% über
dem volumen-gewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aktie von Klöckner & Co
im Zeitraum zwischen dem heutigen Beginn des Angebots und der
Preisfestsetzung des Angebots, die ebenfalls für einen späteren Zeitpunkt
am heutigen Tage geplant ist, festgesetzt werden.
Der Kupon wird voraussichtlich zwischen 1,75% und 2,50% p.a. liegen und,
wie die Wandlungsprämie, im Rahmen eines beschleunigten
Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding) ermittelt werden, dessen
Durchführung für heute geplant ist.
Die Anleihe kann von den Inhabern der Schuldverschreibungen zum fünften
Jahrestag nach dem Ausgabestichtag zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener
Zinsen vorzeitig fällig gestellt werden. Die Schuldverschreibungen können
von der Emittentin in den ersten fünf Jahren nicht vorzeitig gekündigt
werden. Danach besteht eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit nur sofern der
Börsenkurs der Klöckner & Co-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum hinweg)
130% des dann maßgeblichen Wandlungspreises übersteigt.
Die Emittentin beabsichtigt, die Zulassung der Schuldverschreibungen in den
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
WICHTIGE MITTEILUNG
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es
kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Diese Mitteilung
enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten
Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich
angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass die Klöckner & Co
oder mit ihr verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen
in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die
in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen
müssten.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich
über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung in der
Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind. Die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden
Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaats
innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen
von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß
dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion
angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des
Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten
Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw.
an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada oder Japan angeboten
oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien,
Kanada oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des EWR außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich
nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser
Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und
tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die
aktuelle Betrachtungsweise der Klöckner & Co im Hinblick auf zukünftige
Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse
und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das
Geschäft der Klöckner & Co Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die
Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie
gemacht werden. Klöckner & Co und mit ihr verbundene Unternehmen lehnen
ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung,
Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Emittent: Klöckner & Co SE, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX(R)-Index der
Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Ansprechpartner Klöckner & Co SE:
Christian Pokropp - Pressesprecher
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Telefon: +49 203 3072050
Fax: +49 203 3075025
E-Mail: christian.pokropp@kloeckner.com
01.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Klöckner & Co. SE
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg
Deutschland
Telefon:
+49 (0)203 / 307-0
Fax:
+49 (0)203 / 307-5000
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Internet:
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ISIN:
DE000KC01000
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Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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497959 01.09.2016