DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Grammer AG am 24. Mai auf
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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Grammer AG am 24. Mai auf
15.05.2017 / 10:30
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SdK ruft zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Grammer AG am 24. Mai aufDem Streben des größten Aktionärs nach uneingeschränkter Macht muss Einhalt geboten werden
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ruft erneut alle Aktionäre der Grammer AG zur Teilnahme an der am 24. Mai 2017 stattfindenden Hauptversammlung auf. Aus Sicht der SdK ist die weitere positive wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft, die allen Aktionären zu Gute kommt, akut bedroht.
Im Laufe der letzten Monate hat die Familie Hastor über zwei in Ihrem Einfluss stehende Beteiligungsgesellschaft mehr als 20 % der Aktien der Grammer AG erworben. Die Familie Hastor hat für die kommende Hauptversammlung der Gesellschaft u.a. den Antrag gestellt, Aufsichtsräte abzuberufen um somit die Kontrolle über die Grammer AG zu erlangen. Mit BMW und Volkswagen haben bereits zwei der bedeutendsten Kunden der Grammer AG Ihre Sorgen bezüglich des Machtstrebens der Familie Hastor geäußert. Volkswagen droht sogar damit, die Geschäftsbeziehungen zum Lieferanten Grammer zu überprüfen.
Die zur Hastor-Firmengruppe gehörende Gesellschaft Prevent hatte im vergangenen Sommer im Wege einer Auseinandersetzung mit dem Volkswagen Konzern Schlagzeilen gemacht. Damals standen im Zuge der Auseinandersetzung mehrere Tage lang die Bänder bei Volkswagen still.
Aus Sicht der SdK ist es von hoher Bedeutung, dass die Aktionäre des Streubesitzes ihre Stimmrechte im Rahmen der anstehenden Hauptversammlung am 24. Mai 2017 wahrnehmen. Ansonsten könnte die Familie Hastor wegen der üblicherweise geringen Präsenz auf der Hauptversammlung mit ihrer Minderheitenbeteiligung plötzlich tatsächlich die Kontrolle über die Grammer AG erlangen.
Aktionäre können ihre Stimmrechte im Rahmen der Hauptversammlung auch kostenlos durch die SdK vertreten lassen, sofern eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein sollte. Dies gilt auch für Nichtmitglieder. Teilnahmeberechtigt ist, wer zu Beginn des 3. Mai 2017 um 0:00 Uhr mindestens 1 Aktie der Grammer AG im Depot hatte und sich rechtzeitig bis zum 17. Mai 2017 zur Hauptversammlung anmeldet. Wer die SdK mit der Wahrnehmung der Stimmrechte beauftragen will, kann über seine Bank veranlassen, dass die Eintrittskarte gleich auf die SdK ausgestellt wird. Alternativ kann ein Aktionär auch auf der Eintrittskarte eine entsprechende Vollmacht erteilen und diese der SdK (Hackenstr. 7b, 80331 München) übermitteln.
Die SdK wird das von ihr geplante Abstimmungsverhalten zur Hauptversammlung am 24. Mai.2017 vorab unter www.sdk.org/abstimmungsverhalten veröffentlichen.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter 089 / 2020846-0 oder info@sdk.org zur Verfügung.
München, 15. Mai 2017
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Grammer AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
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