Volkswagen-Abgasaffäre: Jetzt Schadenersatzansprüche gegen die VW AG im Musterverfahren anmelden
DGAP-Media / 27.04.2017 / 08:21
Der Fortgang der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals des Volkswagen-Konzerns ermöglicht jetzt auch geschädigten Anlegern, ihre Schadensersatzansprüche gegen die VW AG kostengünstig geltend zu machen: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich durch Bestimmung des Musterklägers das Musterverfahren gegen die VW AG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eröffnet (AZ: 3 Kap 1/16).
Anmeldung bis zum 8. September 2017
Geschädigte Anleger, die noch keine Klage gegen die VW AG erhoben haben, können bis zum 8. September 2017 ihre Schadenersatzansprüche gegen die VW AG in diesem Musterverfahren anmelden. Die Anmeldung hemmt dabei nicht nur die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche. Im Falle eines positiven Ausgangs des Musterverfahrens ist damit zu rechnen, dass die VW AG flächendeckend Vergleiche anbieten wird.
Und auch die Erfolgschancen einer möglicherweise notwendig werdenden Klage, sollte das Musterverfahren für die Anleger nachteilig beschieden werden, lassen sich aufgrund des Ergebnisses des Musterverfahrens dann sehr gut einschätzen.
Wer kann Schadenersatzansprüche anmelden?
Sowohl Aktionäre und Anleihegläubiger der VW AG selbst oder ihrer Tochtergesellschaften sowie Inhaber von Derivaten (z.B. Optionsscheine), die in Zusammenhang mit VW-Aktien etc. stehen, haben evtl. Schadenersatzansprüche aufgrund der fehlenden Aufklärung über die Abgasmanipulationen bei der VW AG.
Rechtsanwältin Julia Breier-Struß, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
"Die Kosten für die Teilnahme am Musterverfahren richten sich nach der Höhe des Schadens, der angemeldet wird. Da es sich bei der Anmeldung aber um keine Klage handelt, ist sie im Vergleich wesentlich kostengünstiger. Ein besonderer Vorteil im Unterschied zu einer Klage ist, dass das Risiko, möglicherweise die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte tragen zu müssen, wegfällt."
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
"Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner vertritt sowohl VW-Aktionäre und -Anleihegläubiger als auch Anleger, die in Tochtergesellschaften der VW AG investiert sind sowie Derivateinhaber. Wir haben für unsere Mandanten z.T. bereits Klagen erhoben oder wurden mit der Anmeldung der Schadenersatzansprüche beauftragt."
Da die Anmeldung der Schadensersatzforderung zum Musterverfahren nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen darf (§ 10 Abs. 2 KapMuG), empfiehlt Schirp Neusel & Partner allen geschädigten Anlegern die umgehende Prüfung der Schadensersatzforderung und der Möglichkeit der Teilnahme am Musterverfahren.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet:
Rechtsanwältin Julia Breier-Struß
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 327 617 0
Telefax: 030 327 617 17
E-Mail: mail@ssma.dewww.ssma.dewww.achtunganleihe.de
Ende der Pressemitteilung
Emittent/Herausgeber: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Schlagwort(e): Recht
27.04.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
568043 27.04.2017