DGAP-Adhoc: MOBOTIX AG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
DGAP-Ad-hoc: MOBOTIX AG / Schlagwort(e): Rechtssache
MOBOTIX AG: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
09.03.2017 / 18:48 CET/CEST
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Winnweiler-Langmeil, 9. März 2017. Der MOBOTIX AG ist heute zur Kenntnis gelangt, dass drei Aktionäre gegen die in der Hauptversammlung der MOBOTIX AG vom 12. Januar 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, d.h. insbesondere gegen den Beschluss zur Thesaurierung des Bilanzgewinns zum 30. September 2016 (Tagesordnungspunkt 2) und zur Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6), beim Landgericht Kaiserslautern Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eingereicht haben. Nach der Zustellung der Klage wird die MOBOTIX AG die Klage prüfen und die erforderlichen rechtliche Schritte einleiten.
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Unternehmen:
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67722 Langmeil
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Fax:
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