DGAP-News: Erste Abwicklungsanstalt: privatisiert ihre Portfolio-Management-Tochter
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Erste Abwicklungsanstalt: privatisiert ihre Portfolio-Management-Tochter
23.01.2017 / 11:06
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Pressemitteilung
EAA privatisiert ihre Portfolio-Management-Tochter
EAA Portfolio Advisers GmbH (EPA) erhält neue Perspektive als Teil der Mount-Street-Gruppe // EAA sichert für den Portfolio-Abbau notwendige Dienstleistungen flexibel ab
Düsseldorf, den 23. Januar 2017. Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) hat ihre Portfolio-Management-Tochter an die Mount-Street-Gruppe verkauft. Der Finanzdienstleister mit Hauptsitz in London übernimmt die EAA Portfolio Advisers GmbH (EPA) mit insgesamt rund 90 Beschäftigten an den Standorten London, Düsseldorf, New York, Madrid. Die EPA bleibt auch unter dem neuen Eigentümer als eigenständige Gesellschaft erhalten und wird bis mindestens 2020 maßgeschneiderte Dienstleistungen für das EAA-Portfolio erbringen. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt entsprechender aufsichtsrechtlicher Genehmigungen, der endgültige Abschluss (Closing) wird im ersten Halbjahr 2017 erwartet.
"Die Privatisierung der EPA sichert die Kapazitäten und die Expertise, die wir in den kommenden Jahren für einen weiterhin erfolgreichen Abbau des EAA-Portfolios brauchen werden", sagte Vorstandssprecher Matthias Wargers. Der Käufer Mount Street verfügt über langjährige Erfahrungen in der Servicierung internationaler Portfolios, mit Schwerpunkten im Immobiliensektor und bei strukturierten Krediten. Die Gruppe verfolgt mit dem Erwerb der EPA das Ziel, ihr bestehendes Produktspektrum und Standortnetz weiterzuentwickeln. Dabei wird der EPA eine wesentliche Aufgabe zukommen.
"Der Verkauf an einen international erfahrenen Finanzdienstleister schafft für die EPA-Beschäftigten eine neue Perspektive und hilft daher, das Fachwissen rund um das EAA-Portfolio zu erhalten. Zudem kann die EAA bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auch vom Know-how der Mount-Street-Gruppe profitieren", sagte Wargers. Die EAA gewinnt zugleich für den verbleibenden Abwicklungsprozess neue Spielräume: Aus Fixkosten der EAA werden variable Kosten, die sich jeweils an den tatsächlichen Bedarf und den Abwicklungsfortschritt bei der EAA anpassen lassen.Die EAA hatte die EPA 2014 gegründet und Mitarbeiter ihres ehemaligen Dienstleisters Portigon AG beziehungsweise Portigon Financial Services GmbH in die Gesellschaft übernommen. In der Folge wurden die Leistungen der EPA konsequent auf die Bedürfnisse der EAA fokussiert und Synergien erschlossen. "Jetzt braucht die EPA jedoch eine Fortführungsperspektive, um weiterhin die nötige Qualität bei der Verwaltung, Bewertung und Analyse des EAA-Portfolios zu gewährleisten. Die Aufgaben der EAA als Abwicklungsanstalt erfordern eine permanente Optimierung von Organisations- und Kostenstrukturen", erläuterte Wargers.
Da die EAA ihr Portfolio bereits um rund 80 Prozent reduziert hat und die Akquise von Neugeschäft unter dem Dach der EAA nicht zulässig ist, hätte die EPA ohne Privatisierung in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter Personal abbauen müssen. Ein solcher Prozess hätte die Stabilität der Dienstleistungen gefährdet.
Für Rückfragen
EAA-Pressestelle: 0211 826-7900
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Die EAA ist eine wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde 2009 errichtet, um zur Stabilisierung der Finanzmärkte beizutragen. Gemäß Statut ist es ihre Aufgabe, von der ehemaligen WestLB übernommene Risikopositionen verlustminimierend abzubauen.
Sie übernahm Positionen im Volumen von insgesamt etwa 200 Milliarden Euro. Die Übertragung erfolgte in zwei Schritten: Die sogenannte Erstbefüllung im Jahr 2009/2010 umfasste Kredite und Wertpapiere im Nominalvolumen von 77,5 Milliarden Euro. Der zweite Transfer, die sogenannte Nachbefüllung, erfolgte 2012 und umfasste Kredite, Wertpapiere (Bankbestand) und Derivate (Handelsbestand) im Umfang von 124,4 Milliarden Euro.
Die EAA ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung insolvenzfest ausgestattet und refinanziert sich eigenständig am Kapitalmarkt. Die in ihrem Statut festgelegten Verlustausgleichspflichten des Landes NRW, der NRW-Sparkassen- und Landschaftsverbände sowie des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglichen es ihr, günstige Konditionen bei der Emission von Wertpapieren zu erzielen. Ihre Planung ist jedoch darauf ausgerichtet, die Abwicklungstätigkeit mindestens mit einer schwarzen Null zu beenden - und somit ohne finanzielle Inanspruchnahme der Verlustausgleichspflichten auszukommen. Beteiligte der EAA sind das Land Nordrhein-Westfalen (rund 48,2%), die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände (jeweils rund 25%) und die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände (jeweils rund 0,9%).
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