Singulus will Bedingungen einer Anleihe deutlich verändern
Singulus will die Bedingungen einer 2016 begebenen Anleihe modifizieren. Dazu bedarf es der Zustimmung der Gläubiger. Entsprechend ruft die Gesellschaft zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Die Stimmabgabe ist vom 25. April bis zum 29. April möglich. Das Quorum liegt bei 50 Prozent. Sollte dieses nicht erreicht werden, ist eine zweite Gläubigerversammlung vorgesehen. Dann liegt das Quorum bei 25 Prozent.
In einer Corporate News teilt Singulus nicht mit, wie man die Bedingungen der Anleihe, die ein Volumen von 12 Millionen Euro hat und bis 2026 läuft, ändern will. Dazu muss man auf die Homepage der Gesellschaft gehen und sich dort im Bereich „Gläubigerversammlung“ zum Punkt „Aufforderung zur Stimmabgabe“ durchklicken.
Dann erfährt man, dass Singulus die Anleihe um drei Jahre bis Juli 2029 verlängern will. So will man die langfristige Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebs sichern. Die Zinsen soll ab Juli 2024 von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent jährlich ansteigen.
Die bisher eingeschränkte Bestellung von Sicherheiten soll aufgeweicht werden. Künftig sollen Drittsicherungsgebern Sicherheiten zur Besicherung potenzieller Regressansprüche gegen die Gesellschaft ermöglicht werden.
Um den finanziellen Spielraum zu verbessern, soll es die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten eines Guthabens auf einem verpfändeten Sperrkonto geben.
Die Gläubiger sollen auch auf Kündigungsrechte verzichten, die bisher im Falle einer verfehlten Zahlungsverpflichtung, einer Zahlungseinstellung, einer Insolvenz oder einer Liquidation einer wesentlichen Tochtergesellschaft genutzt werden können.
Die Aktien von Singulus gewinnen 4,5 Prozent auf 1,395 Euro. In den vergangenen zwölf Monaten hat das Papier rund 50 Prozent verloren. Die Anleihe notiert bei 60 Prozent.