Singulus Technologies: Zweite Gläubigerversammlung ist terminiert
Zur ersten Gläubigerversammlung von Singulus Technolgies sind nicht genügend Anleihegläubiger erschienen. Das notwendige Quorum von 50 Prozent wurde nicht erreicht. Daher muss das Unternehmen eine zweite Versammlung einberufen. Diese zweite Gläubigerversammlung soll am 29. Oktober in Frankfurt stattfinden. Auf der Versammlung soll ein gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt werden.