Singulus: Neue Frist vom wichtigsten Gläubiger
Singulus bekommt von seinem wichtigsten Kreditnehmer erneut mehr Zeit eingeräumt, die bisher weiterhin nicht vorliegenden Jahresabschlüsse 2020 und 2021 zu erstellen. Die international tätige Großbank habe „heute mitgeteilt, die Frist zur Vorlage der Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 bis zum 31. März 2023 zu verlängern”, meldet Singulus am Montag.
„Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 bis zum 31. Januar 2023 erteilt werden können”, so das Unternehmen aus Kahl am Main weiter.
Zuvor war eine Frist für Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 20. September 2022 betreffend der Singulus-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H abgelaufen. Anfechtungsklagen seien bei dem zuständigen Landgericht nicht eingegangen, heißt es.
Die Singulus Aktie (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News), die heute zwischenzeitlich auf bis zu 2,20 Euro gestiegen war, notiert am Nachmittag bei 1,91 Euro mit 3,52 Prozent im Plus.