Singulus: Erste Abstimmung floppt
Bei Singulus ist eine Abstimmung ohne Versammlung über eine Anleihe nicht beschlussfähig. Das notwendige Quorum von 50 Prozent wird nicht erreicht. Die Gläubiger sollten über eine Änderung von Anleihekonditionen entscheiden. Die Anleihe hat ein Volumen von 12 Millionen Euro. Sie wird jährlich mit 10,0 Prozent verzinst und läuft bis zum 22. Juli 2021. Das Unternehmen will die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis Juli 2026 verlängern. Zudem sollen die jährlichen Zinsen reduziert werden.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine erste Abstimmung aufgrund des relativ hohen Quorums scheitert. Daher ruft auch Singulus alle Gläubiger zu einer zweiten Gläubigerversammlung zusammen. Bei dieser liegt das Quorum bei 25 Prozent. Wann und wo diese Versammlung stattfinden wird, ist noch nicht klar. Darüber will das Unternehmen zeitnah informieren.