Schnigge muss Banklizenz zurückgeben
Eine gescheiterte Kapitalerhöhung hat drastische Folgen für die Schnigge Wertpapierhandelsbank: Unternehmensangaben zufolge „können die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Kapitalausstattung der Gesellschaft nicht eingehalten werden”. Als Konsequenz hieraus gebe man die Erlaubnistatbestände für das Betreiben von Bankgeschäften sowie für die Durchführung von Finanzdienstleistungen zurück und stelle die dann nicht mehr lizenzierten Geschäfte ein.
Zwar habe man einen Zeichnungsschein vorliegen, so Schnigge zur geplatzten Kapitalerhöhung, allerdings sei bisher kein Geld eingegangen und zweifelhaft, ob die Kapitalerhöhung durchgeführt werden könne. Hilfe von einem anderen Investor kann bisher nicht erfolgen, da das notwendige Inhaberkontrollverfahren bisher nicht beendet worden sei und zudem ein Kontrollerwerb durch die BAFin untersagt werden könnte.