Daimler, Aixtron, K+S, Epigenomics und Co.: Der ominöse Paragraph 2c
Am Donnerstag ergießt sich eine wahre Newsflut über den deutschen Aktienmarkt. Der Grund sind nur zum kleinen Teil Aufträge oder Quartalszahlen, sondern eine kryptisch formulierte Mitteilung vieler Unternehmen. „Die Deutsche Telekom AG gibt gem. § 2c WpHG bekannt, dass Deutschland der Herkunftsstaat ist“, heißt es zum Beispiel von der Deutschen Telekom. Variierend um den Unternehmensnamen ist exakt dieser Text heute von vielen Unternehmen zu lesen: Seien es DAX-Konzerne wie BASF, Daimler, K+S oder eben die Deutsche Telekom, TecDAX-notierte Unternehmen wie Aixtron oder Manz oder auch Nebenwerte wie Solarworld oder Epigenomics. Reihenweise beziehen sich Konzerne auf den §2c des Wertpapierhandelsgesetzes, kurz WpHG.
Die Verwirrung wird komplett, weil zum Beispiel auf der Internetseite gesetze-im-internet des Bundes-Justizministeriums am heutigen Donnerstag ein §2c WpHG derzeit nicht zu finden ist. Noch nicht, genauer gesagt, denn die Rechtsvorschrift ist neu und verlangt von Emittenten einmalig die Anzeige des Herkunftslandes: „Ein Emittent, dessen Herkunftsstaat nach § 2 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe a die Bundesrepublik Deutschland ist oder der nach § 2b Absatz 1 oder Absatz 2 die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat wählt, hat dies unverzüglich zu veröffentlichen“, heißt es in dem Paragraphen – und das sorgt heute für die vielen ominösen kleinen Mitteilungen.