Traumhaus: Amtsgericht Wiesbaden genehmigt Eigenverwaltung
Die Traumhaus AG sowie ihre Konzerntöchter Heinrich Hildmann Baugesellschaft mbH und die TH Fertigteilewerk GmbH können ihr Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung durchführen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat entsprechende Anträge der Gesellschaften genehmigt und Stephan Laubereau von der Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Aufgrund der schnellen Entscheidung sei man in der Lage Projekte fortzuführen, so das Hausbau-Unternehmen.
Das Amtsgericht habe die Eigenverwaltungsplanungen als vollständig und schlüssig bewertet, sagt Otfried Sinner, CEO der Traumhaus AG (WKN: A2NB7S, ISIN: DE000A2NB7S2, Chart, News). „Zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Sanierungsplans, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität und zur Restrukturierung der Traumhaus-Gruppe beinhaltet. Dieser Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden”, so Sinner am Dienstag. Unterstützung erhält man von CRO Helmuth Rauscher und dem Team der acta Management AG.
„Wir sind bemüht, in enger Absprache mit den beteiligten Gremien und Behörden im Rahmen des gesetzlich Möglichen der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu sein”, so Sinner weiter.
Hinweis auf Interessenskonflikt(e): Der / die Autor(in) oder andere Personen aus der 4investors-Redaktion halten unmittelbar Positionen in Finanzinstrumenten / Derivate auf Finanzinstrumente von Unternehmen, die in diesem Beitrag thematisiert werden und deren Kurse durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten: Traumhaus AG.