DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Windreich GmbH i.I.: Information des gemeinsamen Vertreters
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
One Square Advisory Services GmbH: Windreich GmbH i.I.: Information des gemeinsamen Vertreters
03.06.2016 / 09:58
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
* Veranstaltung von Willi Balz vom 31. Mai 2016 keine wirksam einberufene
Gläubigerversammlung nach SchVG
* One Square Advisory Services GmbH unterstützt Informationsbedürfnis der
Anleihegläubiger und setzt sich für die Beantwortung aller Fragen in
angemessenem Rahmen ein
* Einberufung einer Versammlung aller Gläubiger der Windreich GmbH und
Mitteilung des Sachstands
München, 2. Juni 2016 - Die One Square Advisory Services GmbH hat in den
letzten Tagen vermehrt Anfragen hinsichtlich der Veranstaltung von Herrn
Willi Balz am 31. Mai 2016 in Wolfschlugen und den Gründen ihrer
Nichtteilnahme erhalten. Herr Balz hat die Veranstaltung ohne Abstimmung
mit dem Insolvenzverwalter sowie den gemeinsamen Vertretern organisiert und
auf seiner Website veröffentlicht. Die gemeinsamen Vertreter haben erst im
Nachgang dieser Veröffentlichung von der geplanten Veranstaltung erfahren.
Der Insolvenzverwalter Herr RA Holger Blümle hat klargestellt, dass es sich
bei der Veranstaltung nicht um eine wirksam einberufene
Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG handelte. Die One Square
Advisory GmbH kam nach eigener Prüfung der Rechtslage ebenfalls zu dem
Ergebnis, dass es sich bei der Versammlung um keine
Anleihegläubigerversammlung nach dem SchVG handelt. Es ist dem gemeinsamen
Vertreter bekannt, dass die rechtlichen Berater von Herrn Balz eine andere
Sicht vertreten. Der gemeinsame Vertreter hat den Insolvenzverwalter daher
gebeten, diese Frage im Hinblick auf weitere Einladungen für die Zukunft
gerichtlich klären zu lassen.
Aus Gründen der Gläubigergleichbehandlung ist es zudem nicht möglich, nur
die Anleihegläubiger umfassend zu informieren. Dies stellt eine
rechtswidrige Bevorzugung einer Gläubigergruppe dar. Der Insolvenzverwalter
lehnte daher aus den oben genannten Gründen eine Teilnahme an der
Veranstaltung ab. Die One Square Advisory Services GmbH hat sich dieser
Position angeschlossen.
Als Mitglied des Gläubigerausschusses unterliegt die One Square Advisory
Services GmbH darüber hinaus einer strengen Vertraulichkeitsverpflichtung
und muss sich die Weitergabe vertraulicher Informationen von der
Insolvenzverwaltung und dem Gläubigerausschuss vorab freigeben lassen.
Darüber hinaus sind viele dieser Informationen kursrelevant, so dass diese
Informationen in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden müssen. Aus diesen Gründen wäre eine umfassende Information der
Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung nicht möglich
gewesen und viele Fragen hätten unbeantwortet bleiben müssen. Dieser
Umstand hätte aus unserer Sicht zu einer weiteren, durchaus verständlichen,
Frustration der Anleihegläubiger geführt.
Die One Square Advisory Services GmbH unterstützt jedoch das Informationsund
Fragebedürfnis der Anleihegläubiger und setzt sich für eine umfassende
Auskunft und Beantwortung aller Fragen ein. Aus diesem Grund fand am 23.
Mai 2016 auf Initiative der One Square Advisory GmbH eine von den
gemeinsamen Vertretern durchgeführte Telefonkonferenz zur Information der
Anleihegläubiger und Beantwortung ihrer Fragen unter Berücksichtigung der
oben genannten Vertraulichkeitsrestriktionen statt. In diesem Rahmen sind
naturgemäß Fragen offen geblieben, die den gemeinsamen Vertretern
inzwischen auch schriftlich vorliegen. Aufgrund der
Vertraulichkeitsproblematik sowie der Tatsache, dass viele Fragen sogar nur
durch den Insolvenzverwalter selbst beantwortet werden können, wurden diese
entsprechend an die Insolvenzverwaltung weitergeleitet.
Zur ausführlichen Beantwortung aller offenen Fragen hat die One Square
Advisory den Insolvenzverwalter gebeten, eine ordnungsgemäße
Gläubigerversammlung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung
durchzuführen. Auf dieser soll allen Gläubigern gleichermaßen die
Gelegenheit gegeben werden, ihr Anliegen vorzubringen und Fragen zu
stellen.
In diesem Rahmen wird es auch möglich sein, offen und transparent zu den
Marktgerüchten hinsichtlich der für den Windpark MEG I vorliegenden
Angebote und insbesondere auch zum Stand des von Herrn Balz öffentlich
gemachten Angebots der Aeolus zu informieren.
Selbstverständlich wird die Insolvenzverwaltung, der Gläubigerausschuss und
insbesondere die gemeinsamen Vertreter alle Angebote, auch und insbesondere
die von Herrn Balz angetragenen Angebote, professionell und umfassend
prüften, wie immer mit dem Ziel, eine optimale Gläubigerbefriedigung zu
erzielen.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
windreich@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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