DGAP-News: Modehersteller RENÉ LEZARD ermöglicht Anleihegläubigern Wahl eines Gemeinsamen Vertreters
DGAP-News: RENÉ LEZARD Mode GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Modehersteller RENÉ LEZARD ermöglicht Anleihegläubigern Wahl eines Gemeinsamen Vertreters
08.05.2017 / 09:47
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Schwarzach, den 08. Mai 2017 - Die RENÉ LEZARD Mode GmbH mit Sitz in Schwarzach bei Würzburg ("Emittentin") hat in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner, die Gläubiger der Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1PGQR1/WKN A1PGQR; "Unternehmensanleihe") zu einer Abstimmung ohne Versammlung, § 18 SchVG, aufgerufen (veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 28.04.2017).
Alleiniger Beschlussgegenstand ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters. Die Emittentin schlägt für dieses Amt die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, vertreten durch Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, vor, um an die vorherige Zusammenarbeit mit dieser als Gemeinsame Vertreterin anknüpfen zu können.
Nach Ansicht der Eigenverwaltung ist die Etablierung eines Gemeinsamen Vertreters im Interesse der Anleihegläubiger geboten und effizient - auf diesem Weg kann mit einem starken Verhandlungspartner als gemeinsame Stimme der Anleihegläubiger der eingeschlagene Weg einer nachhaltigen Sanierung in Abstimmung mit den Gläubigern gemeistert werden. Die RENÉ LEZARD Mode GmbH hat entsprechend der Anleihebedingungen die Anleihegläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert und bittet die Anleihegläubiger um rege Wahlbeteiligung, um bereits im ersten Anlauf das 50 % Teilnahme-Quorum bezogen auf die ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen. Dies dürfte im allseitigen Interesse liegen, insbesondere da hierdurch Aufwendungen für eine ansonsten einzuberufende 2. Anleihegläubigerversammlung vermieden würden. Der Abstimmungszeitraum wurde auf
Samstag, den 13.05.2017, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ),
festgelegt. Die Stimmabgabe hat gegenüber der Abstimmungsleiterin, Frau Notarin Dr. Bödeker, im vorbenannten Abstimmungszeitraum zu erfolgen,
§ 18 Abs. 3. S. 3 SchVG. Die verbindlichen Abstimmungsmodalitäten sind für die Anleihegläubiger auf der Internetseite der RENÉ LEZARD Mode GmbH unter https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung-2017 abrufbar.
Über RENÉ LEZARD:
Die 1978 gegründete RENÉ LEZARD-Gruppe produziert und vertreibt modische Textilien und Waren, insbesondere Bekleidung und Accessoires, unter der Bezeichnung RENÉ LEZARD. Die Waren sind als Premiumtextilien im hochpreisigen Segment angesiedelt.
Das eigene Sortiment von RENÉ LEZARD umfasst derzeit Damenoberbekleidung (ca. 60% des Umsatzes), Herrenbekleidung (circa 37% des Umsatzes) und Accessoires (ca. 3%). Kernzielgruppe sind Frauen und Männer, die einen hohen Anspruch an Qualität und Stil haben.
Der Vertrieb ruht grundsätzlich auf zwei Säulen, dem Wholesale-Geschäft (ca. 36% des Gesamtumsatzes) und dem Eigenvertrieb (ca. 64% des Gesamtumsatzes). Im Wholesale-Geschäft verkauft die RENÉ LEZARD-Gruppe ihre Produkte an eine Reihe von Einzelhändlern, hauptsächlich Damen- und Herrenausstatter im gehobenen Fachhandel. Im Eigenvertrieb wird die Ware in eigenen Stores, v.a. in deutschen Großstädten, sowie darüber hinaus in Factory-Outlet-Centern oder online über einen Internet-Shop verkauft.
Kontakt:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Heinz Hackl
Sprecher der Geschäftsführung
Industriestraße 2, 97359 Schwarzach am Main
Tel. + 49 9324 302-0
Fax + 9324 302-2449
info@rene-lezard-anleihe.com
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
RENÉ LEZARD Mode GmbH
Industriestraße 2
97359 Schwarzach
Deutschland
Internet:
www.rene-lezard.com
ISIN:
DE000A1PGQR1
WKN:
A1PGQR
Börsen:
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt
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