DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Mitteilung für alle Anleihegläubiger
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One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Mitteilung für alle Anleihegläubiger
02.03.2017 / 16:52
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
Zweite Abschlagsverteilung in Höhe von EUR 10.200.000,- für Ende erstes
Quartal 2017 erwartet
Bei der insolventen RENA GmbH sind die Eigenverwaltung und der Sachwalter
weiter mit den Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Hierzu
gehört, nachdem weitere Fortschritte bei der Verwertung der Insolvenzmasse
erreicht werden konnten, auch die Ausschüttung von hierdurch vereinnahmten
liquiden Mitteln an die Insolvenzgläubiger.
Nach einer ersten Abschlagsverteilung Anfang 2016 ist nun beabsichtigt, auf
die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen eine zweite
Abschlagsverteilung vorzunehmen. Der auszuschüttende Betrag soll sich auf
EUR 10.200.000 belaufen. Die in enger Abstimmung mit dem Sachwalter
erstellte vorläufige Hochrechnung der zur Verteilung an die Gläubiger zur
Verfügung stehenden Mittel hat ergeben, dass der o.g. Betrag im Wege der
zweiten Vorabausschüttung verteilt werden kann.
Das Verteilungsverzeichnis per 17. Januar 2017 zeigt, dass bei der
Abschlagsverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 238.444.372,13 zu
berücksichtigen sind. Von dem auszuschüttenden Betrag in Höhe von EUR
10.200.000 ist vorab ein Betrag von EUR 273.179,77 für die mittlerweile
ebenfalls festgestellten Insolvenzforderungen aufzuwenden, die noch nicht
an der ersten Abschlagsverteilung teilgenommen hatten, die daher insoweit
nachzuholen ist. Danach stehen für die zweite Abschlagsverteilung EUR
9.926.820,23 zur Verfügung. Somit ergibt sich für die zweite
Abschlagsverteilung eine (vorläufige) Quote von 4,163%. Tatsächlich
ausgezahlt werden soll die gemäß dem Verteilungsverzeichnis auf die
festgestellten Forderungen entfallende vorläufige Quote von EUR
8.509.704,05. Der Restbetrag des Ausschüttungsbetrags entfällt auf die für
den Ausfall festgestellten Forderungen und die aufschiebend bedingt
festgestellten Forderungen und wird bei der Ausschüttung zugunsten der
vorgenannten Forderungen zurückbehalten.
Der Gläubigerausschuss hat der Abschlagsverteilung einstimmig zugestimmt.
Der Sachwalter hat das Verteilungsverzeichnis geprüft und keine
Einwendungen erhoben. Das Verteilungsverzeichnis wurde zwischenzeitlich dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - zur Niederlegung
übermittelt. Es ist beabsichtigt, die Abschlagsverteilung unmittelbar nach
der vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - vorzunehmenden Veröffentlichung
nach § 188 S. 3 InsO und nach Ablauf der hieran anschließenden zweiwöchigen
Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO, in die Wege zu leiten. Erst nach
Ablauf der vorgenannten Ausschlussfrist steht die im Rahmen der
Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden Forderungen entfallende
Quote endgültig fest.
Es ist ins Auge gefasst, dass die zweite Abschlagszahlung auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten Forderungen Ende des ersten Quartals des
Jahres 2017 erfolgen kann. Die Schlussverteilung kann nach derzeitigem
Verfahrensstand voraussichtlich frühestens im Jahr 2018 erfolgen, ist
allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender
Rechtsstreitigkeiten.
Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu
berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich
wie über die endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der
Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens.
Kontakt:
Thor Schifffahrtsgesellschaft mbH
Member of One Square Advisors Group
- Team RENA -
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
fax +49-89-15 98 98-22
email: rena@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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