DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: KTG Energie AG: Eigenverwaltung im Amt bestätigt; Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht noch ausstehend
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One Square Advisory Services GmbH: KTG Energie AG: Eigenverwaltung im Amt bestätigt; Bestätigung des Insolvenzplans durch das Gericht noch ausstehend
07.02.2017 / 08:40
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München, 07. Februar 2017 - Am 03. Februar 2017 fanden in Neuruppin die
Gläubigerversammlungen der KTG Energie AG (Aktie: ISIN DE000A0HNG53 /
Unternehmensanleihe: ISIN DE000A1ML257), zur Berichterstattung der
Eigenverwaltung und Prüfung der Forderungen sowie der Abstimmung über den
durch die Zech-Gruppe vorgelegten Insolvenzplan statt. Trotz Kopfmehrheit
(199 zu 92) erreichte der von Anleihegläubigern vorgetragene Antrag auf
Beendigung der Eigenverwaltung nicht die ebenfalls notwendige
Summenmehrheit, da u.a. seitens des Insolvenzplanfinanziers für ein
Massedarlehen in Höhe von EUR 21 Millionen ein Rangrücktritt erklärt wurde
und er damit strittiger Weise die vollen Stimmrechte vom Gericht
zugesprochen bekam. Der Antrag auf Beendigung der Eigenverwaltung wurde
somit mit 55% der anwesenden Stimmen abgelehnt.
Im anschließenden Termin zur Erörterung und Abstimmung über den
Insolvenzplan stimmte die Gruppe der Anleihegläubiger mit großer Mehrheit
gegen den Insolvenzplan. Da jedoch vier der fünf beteiligten
Gläubigergruppen dem vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt haben, muss das
Gericht nun entscheiden, ob es die fehlende Zustimmung der Gläubigergruppe
der Anleihegläubiger ersetzt und den Insolvenzplan und damit eine
Insolvenzquote von voraussichtlich 2,94 % bestätigt. Die Entscheidung des
Gerichts hierüber wird am Freitag, den 10. Februar 2017 verkündet.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Amtsgericht Neuruppin, wird die
One Square Advisory Services GmbH erneut informieren.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
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Fax: +49 (89) 15 98 98 22
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