Deutsche Börse: Vergleich mit US-Klägern im Streit um iranische Gelder
Für die Deutsche Börse und ihre Clearstream-Sparte könnte ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende gehen, der auf die Folgen eines Terroranschlags im Libanon im Jahr 1983 zurück geht. Bei einem Selbstmordattentat, für das unter anderem dem Iran Verantwortung gegeben wird, wurden 299 Menschen getötet, deren Angehörige anschließend milliardenschwere Zahlungen gerichtlich erstritten haben und vollstrecken ließen.
Das Unternehmen hat einem Vergleich mit Klägern zugestimmt, der sich um die Herausgabe eingefrorener Gelder dreht. Auf die Deutsche Börse AG kommen lediglich Kosten des Rechtsstreits zu.
„Der Vergleich beinhaltet die Erledigung dieser unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Klagen und außerdem, dass die Kläger Clearstream nicht weiter auf Schäden aus bestimmten Handlungen vor dem Wirksamwerden des Vergleichs verklagen. Im Gegenzug wird Clearstream nicht weiter gegen die angeordnete Herausgabe der eingefrorenen Positionen an die Kläger vorgehen“, so die Deutsche Börse am Montag. Von den Klägern müssen noch eine bestimmte, nicht näher genannte Anzahl dem Vergleich ebenfalls zustimmen, damit dieser rechtskräftig wird.