Singulus: Eine Entscheidung mit xx
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Seit April ist klar, dass Singulus die Bedingungen einer 2016 ausgegebenen Anleihe verändern will, die eigentlich bis 2026 läuft. Bei einer ersten Abstimmung hat man das notwendige Quorum von 50 Prozent nicht erreicht. Daher gab es heute eine weitere Abstimmung, bei der das Quorum bei 25 Prozent lag.
Singulus will die Anleihe mit einem Volumen von 12 Millionen Euro um drei Jahre bis Juli 2029 verlängern. Damit will man die Durchfinanzierung des Geschäftsbetriebs sichern. Die Zinsen sollen jährlich von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent steigen. Auch soll es Veränderungen bei den Besicherungen geben.
Am Nachmittag meldet Singulus den erfolgreichen Abschluss der zweiten Gläubigerversammlung. Diese war demnach beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen mit der notwendigen Mehrheit zugestimmt. Wie groß die Zustimmung war und wie viele Gläubiger an der Abstimmung teilgenommen haben, erfährt man hingegen nicht.
In der Verlautbarung heißt es wörtlich: „Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von xx% beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen der Gesellschaft mit xx % zugestimmt.“ Irgendwer hat bei der Publikation der Corporate News offenbar nicht ganz aufgepasst.
Die Aktien von Singulus (WKN: A1681X, ISIN: DE000A1681X5, Chart, News) geben 5,1 Prozent auf 1,755 Euro nach. In den vergangenen zwölf Monaten hat das Papier rund 27 Prozent verloren.
Nachtrag der Redaktion: Diese am späten Nachmittag von Singulus getätigten Aussagen zur Abstimmung sind zurückgezogen werden, sie waren teils falsch. Die Gesellschaft hat dies inzwischen korrigiert. Die notwendige Mehrheit von 75 Prozent ist nicht zustande gekommen. Damit bleiben die Bedingungen der 2016 ausgegebenen Anleihe unverändert. Mehr dazu lesen Sie in unserer aktuellen Meldung zu Singulus.