ABO Wind: Anfechtungsklage gegen HV-Beschlüsse - KGaA-Pläne bleiben umstritten
Der bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von ABO Wind viel kritisierte geplante Wechsel der Rechtsform in eine KGaA sorgt weiter für Wirbel. Nun haben Aktionäre der Gesellschaft eine Anfechtungsklage gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse eingereicht. Entsprechendes meldet ABO Wind am Mittwochnachmittag.
Details sind hierzu noch nicht bekannt. „Die Klage wurde der Gesellschaft noch nicht zugestellt”, meldet das Unternehmen aus Wiesbaden. Auf der Hauptversammlung wurden Beschlüsse getroffen, die unter anderem der Umsetzung des geplanten Rechtsformwechsels in eine KGaA dienen.
Neben der Anfechtungsklage sei der Gesellschaft ein Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen, so ABO Wind (WKN: 576002, ISIN: DE0005760029, Chart, News) heute weiter. Auf dieser Hauptversammlung solle unter anderem über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers entschieden werden, ebenso die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft.
Hinweis auf Interessenskonflikt(e): Der / die Autor(in) oder andere Personen aus der 4investors-Redaktion halten unmittelbar Positionen in Finanzinstrumenten / Derivate auf Finanzinstrumente von Unternehmen, die in diesem Beitrag thematisiert werden und deren Kurse durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten: ABO Wind.