Vonovia und die Berlin-Frage
Eine Kommission in Berlin sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Wohnunternehmen. Dies sei laut Grundgesetz möglich. Jetzt ist es am Berliner Senat, ob ein solches Gesetz, das unter anderem Vonovia treffen würde, auch in Kraft treten wird. Das Bundesverfassungsgericht würde sicherlich die Verfassungsmäßigkeit überprüfen, möglicherweise würde sich auch der Europäische Gerichtshof einschalten.
Vonovia besitzt in Berlin 144.000 Wohneinheiten, die einen bilanziellen Buchwert von 26,6 Milliarden Euro haben. Der Konzern glaubt, dass eine klassische Enteignung kaum möglich sein wird. Dies ist auch die Ansicht der Analysten der DZ Bank. Zudem ist fraglich, woher Berlin die Mittel für den Kauf von so vielen Wohnungen nehmen soll. Man ist hoch verschuldet.
Wie bisher sprechen die Analysten eine Kaufempfehlung für die Aktien von Vonovia (WKN: A1ML7J, ISIN: DE000A1ML7J1, Chart, News) aus. Das Kursziel steht unverändert bei 27,50 Euro.
Beim Kursziel haben die Analysten den NAV genommen und darauf einen Abschlag von 40 Prozent vorgenommen.
Die Aktien von Vonovia geben 0,6 Prozent auf 17,72 Euro nach. In den vergangenen zwölf Monaten hat die Aktie rund 42 Prozent verloren.