Allgeier: Gewinn vor Zinsen und Steuern mehr als verdreifacht

Vorläufigen Zahlen zufolge hat Allgeier im ersten Halbjahr 2022 einen Umsatzanstieg von 192,4 Millionen Euro auf 228,8 Millionen Euro erzielt. Während der operative Gewinn auf EBITDA-Basis auf 25,9 Millionen Euro mehr als verdoppelt wurde, meldet Allgeier vor Zinsen und Steuern einen Gewinnanstieg von 3,8 Millionen Euro auf 12,9 Millionen Euro.
Auf das zweite Quartal entfallen Umsätze in Höhe von 116,7 Millionen Euro nach 97,8 Millionen Euro im Vorjahresquartal. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern wurde von 0,2 Millionen Euro auf 7,8 Millionen Euro gesteigert. Per Ende Juni liegen die liquiden Mittel von Allgeier bei rund 69 Millionen Euro.
„Die Allgeier SE bestätigt Stand heute die Guidance für das Geschäftsjahr 2022, die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 17. Dezember 2021 sowie im Allgeier SE Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht wurde”, so das Unternehmen am heutigen Mittwoch. Allgeier (WKN: A2GS63, ISIN: DE000A2GS633, Chart) erwartet einen Umsatz im Bereich 380 Millionen Euro bis 420 Millionen Euro, das bereinigte EBITDA soll zwischen 39 Millionen Euro und 43 Millionen Euro liegen.
Keine Neuigkeiten gibt es vonseiten des Unternehmens zur Mitte Juli bekannt gewordenen Bilanzprüfung durch die BaFin. „Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die von der Allgeier SE im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Abspaltung ihres globalen Technologieberatungs- und Softwareentwicklungsgeschäfts auf eine Tochtergesellschaft gegen Ausgabe von Aktien der Tochtergesellschaft an die Aktionäre der Allgeier SE entgegen International Financial Reporting Standard (IFRS) 5 und International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) 17 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht richtig erfasst und abgebildet worden ist”, so die Finanzaufsichtsbehörde zur Bilanzprüfung bei Allgeier.
Im Gegensatz zu anderen Unternehmen, mit deren Bilanzen sich die Finanzaufsicht ebenfalls beschäftigt, hat Allgeier zu der BaFin-Prüfung bereits Stellung bezogen. „Bei den aufgeworfenen Prüfungsfragen handelt es sich um Fragen des Ausweises einzelner Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz hinsichtlich der bilanziellen Darstellung der erfolgten Abspaltung im Rahmen des aufgegebenen Geschäfts. Wir prüfen die angesprochenen Punkte unsererseits und werden uns dazu mit der BaFin im Rahmen des Prüfungsverfahrens austauschen”, kündigt das Unternehmen an. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sei ausschließlich das Jahr 2020 betroffen.