Do&Co: Wichtiger HV-Beschluss
Do&Co darf Wandelschuldverschreibungen im Volumen von 100 Millionen Euro ausgeben. Diese dürfen ein Bezugs- und/oder Umtauschrecht für bis zu 1,35 Millionen Aktien beinhalten. Dies hat die außerordentliche Hauptversammlung von Do&Co heute beschlossen. Die neuen Aktien können aufgrund des ebenfalls neu geschaffenen bedingten Kapitals bei Bedarf ausgegeben werden.
Über die genauen Ausgabebedingungen muss der Vorstand entscheiden, der Aufsichtsrat muss dem entsprechenden Vorschlag dann zustimmen. Altaktionäre werden bei einer entsprechenden Emission kein Bezugsrecht haben. Das gesetzliche Bezugsrecht wird explizit ausgeschlossen.