Behrens: Quorum wird nicht erreicht

Die Abstimmungen ohne Versammlung bei Joh. Friedrich Behrens zu den bis 2020 und 2024 laufenden Anleihen sind nicht beschlussfähig. Das notwendige Quorum von 50 Prozent wird nicht erreicht. Das ist bei solchen Abstimmungen recht üblich. Die Abstimmungen liefen vom 5. Januar bis zum 7. Januar.
Es wird daher eine zweite Gläubigerversammlung für die Anleihen geben. Diese wird am 28. Januar in Ahrensburg als Präsenzveranstaltung stattfinden. Bei dieser Versammlung benötigt man kein Quorum.
Behrens hat im November einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Davon sind auch die Anleihen betroffen. Es muss nun ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Geplant ist die Bestellung der One Square Advisory Services. Darüber sollten die Anleihegläubiger abstimmen.