Aumann und MBB räumen Fehler in den Konzernabschlüssen ein

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat fehlerhafte Ausweise von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs bei Aumann und damit auch bei der Beteiligungs-Gesellschaft MBB festgestellt. Dies teilen die Unternehmen mit. „Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im Jahre 2017 teilweise fehlerhaft war. In der Folge hat die DPR auch das im Konzernabschluss der MBB für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern als zu hoch festgestellt”, meldet MBB.
Auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals, die Liquidität und die Nettoliquidität sowohl bei Aumann als auch bei MBB habe dies keinen Einfluss.
Die Feststellungen der Prüfstelle im Wortlaut:
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- In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 der Aumann AG, Beelen, ist das Konzernergebnis vor Steuern um rd. 13,0 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Zuge des Börsengangs im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 12,5 Mio. EUR handelt es sich hierbei im Wesentlichen um Vergütungen an das Management, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR waren gemäß IAS 32.35 und IAS 32.38 der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien zuzurechnen.
- Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Aumann AG, Beelen, für das Geschäftsjahr 2017 wurde die Schlusserklärung aus dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht nicht aufgenommen. Dies verstößt gegen § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG.