Rudolf Wöhrl: Zweite Versammlung in Nürnberg notwendig
Bei Rudolf Wöhrl muss eine zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen werden. Eine erste Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig, da die Beteiligung der Investoren zu gering war. Im Zeitraum vom 2. November bis zum 4. November haben sich weniger als 50 Prozent der Anleihegläubiger an der Abstimmung beteiligt. Die zweite Versammlung soll am 28. November in Nürnberg stattfinden. Hier wird es kein Mindestquorum geben. Es reicht die einfache Mehrheit.
Ziel der Versammlung ist es, einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger zu wählen. So sollen alle Gläubiger im Restrukturierungsprozess repräsentiert werden. Wöhrl schlägt dabei den Nürnberger Anwalt Christian Gloeckner vor.