HomeToGo: „Zu Beginn des Jahres 2024 neue Rekorde aufgestellt”
HomeToGo schließt das Jahr 2023 mit einem spürbar niedrigeren Verlust ab als 2022. Laut Angaben im heute vorgelegten Geschäftsbericht hat sich das Minus unter dem Strich von 53,5 Millionen Euro auf 28,3 Millionen Euro nahezu halbiert. Je HomeToGo Aktie sinkt der Verlust von 0,47 Euro auf 0,25 Euro. Vor Zinsen und Steuern verringert sich der Verlust um mehr als die Hälfte auf 31,3 Millionen Euro. Der Umsatz von HomeToGo ist 2023 von 147 Millionen Euro auf 162 Millionen Euro gestiegen.
Auch beim Cashflow hat HomeToGo (WKN: A2QM3K, ISIN: LU2290523658, Chart, News) die Zahlen verbessert: Operativ verringert sich das Cashflow-Minus von 36,3 Millionen Euro auf 10,1 Millionen Euro, während der Free Cashflow mit einem Minus von 17,9 Millionen Euro um 21,9 Millionen Euro verbessert werden konnte.
Auf Basis des bereinigten EBITDA meldet das Unternehmen mit 1,8 Millionen Euro ein positives Ergebnis für 2023. „Im Zuge unseres Börsengangs im September 2021 hat HomeToGo dem Markt versprochen, dass wir im Geschäftsjahr 2023 den Break-even beim bereinigten EBITDA erreichen würden”, sagt Patrick Andrae, Mitgründer und CEO von HomeToGo.
Umsatz und Ergebnisse sollen sich weiter verbessern
2024 will man weiter wachsen: Die Buchungserlöse sollen von 190 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro steigen und der Umsatz nach IFRS von 162 Millionen Euro auf mehr als 220 Millionen Euro. Zudem soll das EBITDA auf bereinigter Basis mit mehr als 10 Millionen Euro im Plus liegen, prognostiziert HomeToGo.
„Wir haben bereits zu Beginn des Jahres 2024 neue Rekorde aufgestellt, wie den größten jemals erreichten Auftragsbestand bei den Buchungserlösen und der höchsten jährlichen CPA-Take-Rate in 2023. Nun liegt unser Fokus auf dem Erzielen eines beschleunigten Wachstums bei verbesserter Rentabilität”, so Andrae.
Zusammen mit der Bilanz meldet HomeToGo heute zudem Neuigkeiten beim Thema Aktienrückkäufe. Ergänzend zu den laufenden Rückkäufen wolle man ein öffentliches Aktienrückkaufangebot vorlegen, allerdings „ohne das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufprogramms auszuweiten”. Details hierzu will man zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.