Traumhaus: Neue Entwicklung im Insolvenzverfahren
Ende November hat Traumhaus die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Jetzt hat man diesen Antrag zurückgenommen. Vielmehr wird das Verfahren nun als normales Regelverfahren fortgesetzt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bei Traumhaus ist der Rechtsanwalt Stephan Laubereau. Er gehört der Pluta Rechtsanwalts GmbH an.
Die Aktien von Traumhaus (WKN: A2NB7S, ISIN: DE000A2NB7S2, Chart, News) geben 45,8 Prozent auf 0,39 Euro nach.
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