vPE WertpapierhandelsBank: BaFin lehnt Antrag ab
Ende Mai hat die BaFin bei der vPE Wertpapierhandelsbank die Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen aufgehoben. Ein Antrag der Gesellschaft bei der BaFin auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids wurde von der Behörde nun abgelehnt. Dies teilt die vPE WertpapierhandelsBank in einer Mitteilung am heutigen Dienstag mit.
„Über den Antrag der vPE WertpapierhandelsBank AG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der vPE WertpapierhandelsBank AG gegen den Bescheid der BaFin vom 29.05.2020 anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt / Main soweit bekannt noch nicht entschieden”, so das Unternehmen.