mic AG: Empl verlängert - Steuererstattungen in Aussicht
Von der mic AG kommen heute gleich zwei Neuigkeiten. Zum einen eine Personalie: Vorstand Andreas Empl verlängert seinen Vertrag bis zum 1. April 2024. Teile des Vorstandsgehalts wird der Alleinvorstand des Unternehmens zukünftig in mic-Aktien investieren. Auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft sei bereit, bis zur Hälfte der für 2020 fälligen Aufsichtsratsvergütungen entweder in Aktien zu erhalten oder für die entsprechenden Beträge mic-Aktien zu kaufen, heißt es vonseiten der Gesellschaft.
„Diese Maßnahmen stellen unser Vertrauen in die weiteren Pläne der Gesellschaft unter Beweis”, sagt Empl am Donnerstag.
Zudem geht die mic AG davon aus, Steuererstattungenfür mehrere Jahre in Höhe von insgesamt 0,3 Millionen Euro zu erhalten. Hintergrund sei eine Rechtsprechungsänderung, die seitens des EuGH im Jahr 2015 eingeleitet worden sei, so die Münchener. „Im Anschluss an das Urteil des EuGH hat der BFH im Jahr 2016 entschieden, dass einer geschäftsleitenden Holding bei der Umsatzsteuer der volle Vorsteuerabzug zusteht. Diesbezüglich führt die mic AG vor dem FG München Klagen wegen der Jahre 2009 und 2012. Die Jahre 2013 bis 2015 könnten im Rahmen einer momentan stattfindenden Betriebsprüfung zugunsten der mic AG geändert werden”, so das Unternehmen zu den Details.