Curasan: Eine Verlustanzeige
Bei Curasan dürfte es zum Verluste von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gekommen sind. Das Unternehmen macht dafür vor allem operative Verluste verantwortlich. Hier spielt auch die Pandemie eine Rolle.
Bei einer solchen Verlustanzeige muss das Unternehmen eigentlich eine Hauptversammlung einberufen, um dies gegenüber den Aktionären anzuzeigen. Allerdings wurde bei curasan am 1. Juni das Insolvenzverfahren eröffnen. Daher bedarf es einer solchen Hauptversammlung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht. Entsprechend wird Curasan keine Hauptversammlung zu diesem Zwecke durchführen.
Von mehreren Investoren liegen Curasan inzwischen Übernahmeofferte vor. Aktuell laufen die Verhandlungen. Wichtig ist dabei, dass der Geschäftsbetrieb derzeit vollständig läuft.