DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016
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One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016
20.07.2016 / 10:40
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One Square Advisory Services GmbH: Steilmann SE - Anmeldung zu den Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 3. August 2016
München, 20. Juli 2016
Das Amtsgericht Dortmund hat drei jeweils voneinander unabhängige Anleihegläubigerversammlungen am 3. August 2016 einberufen. Einziger Zweck dieser Versammlungen ist die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für jede Anleihe. Die Aufgabe des gemeinsamen Vertreters ist es im Wesentlichen, die Forderungen aller Anleihegläubiger aus der jeweiligen Anleihe zur Insolvenztabelle anzumelden sowie die Rechte der Anleihegläubiger aus der jeweiligen Anleihe im Rahmen des Insolvenzverfahrens wahrzunehmen.
Veranstaltungsort für alle Anleihegläubigerversammlungen ist die Messe Westfalenhallen Dortmund (Halle 6), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, Eingang Messe West I.
Die Anleihegläubigerversammlungen werden am 3. August 2016 in folgender Reihenfolge stattfinden:
- 6,75% Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ): 10:00 Uhr
- 7,00% Anleihe 2014/18 (WKN: A12UAE): 13:00 Uhr
- 7,00% Anleihe 2015/17 (WKN: A14J4G): 16:00 Uhr
Wahlberechtigt sind dabei ausschließlich die Gläubiger der jeweiligen Anleihe bzw. deren Vertreter durch Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass das Gericht persönliches Erscheinen oder eine Vertretung durch Rechtsanwälte nach § 79 ZPO angeordnet hat. Eine Bevollmächtigung Dritter, die nicht auch Rechtsanwälte sind, ist nicht zulässig.
Die One Square Advisory Services GmbH bietet den Anleihegläubigern an, diese unentgeltlich durch die Rechtsanwälte der One Square Advisory Services GmbH zu vertreten. Das entsprechende Vollmachtformular, das auch die Erteilung von Weisungen über das Abstimmungsverhalten ermöglicht, ist unter folgendem Link abrufbar: www.onesquareadvisors.com/deutsch/news/2016/Juli_Steilmann_1.php. Die Rechtsanwälte werden dann entsprechend der Weisungen stimmen.
Für die Anleihe 2012/17 (WKN: A1PGWZ) besteht ein vorheriges Anmeldeerfordernis bis zum 31. Juli 2016. Bis zum 31. Juli 2016 muss auch die Sperrbescheinigung bei der STP Solution GmbH eingegangen sein.
Für die Anleihen 2014/18 (WKN: A12UAE) und 2015/17 (WKN: A14J4G) ist eine vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Die One Square Advisory Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern der vorherigen Registrierung dennoch nachzukommen, damit die Teilnahmeberechtigung im Vorfeld bereits geprüft und entsprechend bestätigt werden kann. Eine Sperrbescheinigung muss spätestens am Versammlungstag vorliegen.
Die Anmeldeformulare sind unter folgendem Link abrufbar: https://steilmann.insolvenz-solution.de/start.
Bitte beachten Sie nach Rücksprache mit dem Gericht und der STP Solution GmbH (der für die Entgegennahme der Anmeldungen beauftragte Dienstleister) folgende Besonderheit für Vermögensverwalter:
- Vermögensverwalter, die auf Grund ihres Verwaltungsauftrags bereits befugt sind, für ihre Kunden das Stimmrecht in den Anleihen auszuüben, können entweder persönlich zur Gläubigerversammlung erscheinen oder einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragen. Die vertragliche Befugnis zur Stimmrechtsausübung ist durch Vorlage der entsprechenden Vereinbarung nachzuweisen.
- Vermögensverwalter, die zur Ausübung des Stimmrechts eine entsprechende Vollmacht ihrer Kunden benötigen, können sich von ihren Kunden nicht bevollmächtigen lassen und das Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung nicht persönlich wahrnehmen. Teilnahmeberechtigt ist nur der Kunde selbst oder ein vom Kunden beauftragter Rechtsanwalt.
Bitte beachten Sie weiter folgende Besonderheit:
Sofern Gläubiger oder Vermögensverwalter die zur Ausübung des Stimmrechts auf Grund des Vermögensverwaltungsvertrages berechtigt sind, eine juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) ist, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.
Die Amtssprache vor Gerichten in Deutschland ist Deutsch. Sofern die o.g. Nachweise in einer anderen Sprache verfasst sind, müssen sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung durch diesen zertifiziert werden.
Die One Square Advisory Services GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, die Vollständigkeit ihrer Unterlagen vor der Gläubigerversammlung vorab bei der STP Solution GmbH einzureichen und überprüfen zu lassen. Die One Square Advisory Services GmbH ist ebenfalls gerne bereit, alle Anleihegläubiger kostenlos bei der Registrierung zu unterstützen und die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Die One Square Advisory Services GmbH wird die Anleihegläubiger der Steilmann SE weiter über die Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen, insbesondere unter steilmann@onesquareadvisors.com zur Verfügung.
Kontakt
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Theatinerstr. 36
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