Insolvenz Magellan Maritime Services: Warnung vor irreführenden Fehlinformationen
DGAP-Media / 10.06.2016 / 11:19
Insolvenz Magellan Maritime ServicesWarnung vor irreführenden Fehlinformationen
- Im Markt kursieren viele Gerüchte ohne Kenntnis der Rechtslage
- Genaue rechtliche Qualität der Investorenverträge ist noch unklar
Hamburg, 10. Juni 2016 | In Bezug auf die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) kursieren im Markt derzeit diverse, möglicherweise interessengesteuerte Fehlinformationen und rechtliche Empfehlungen für Anleger. Diese entbehren häufig der Kenntnis der Rechtslage und sorgen für Verunsicherung bei Investoren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte, empfiehlt, diesen Informationen mit der gebotenen Skepsis zu begegnen.
Ohne auf einzelne dieser Fehlinformationen eingehen zu können, stellt er klar: Die Verträge zwischen den Anlegern und Magellan werden derzeit vom Team des vorläufigen Insolvenzverwalters untersucht, um u.a. deren genaue rechtliche Qualität zu prüfen. Ergänzend wird eine unabhängige, renommierte Kanzlei beauftragt, ein entsprechendes Rechtsgutachten zu erstellen. Die Verträge enthalten sowohl Elemente, die eine Verwaltung der Container und der Mieteinnahmen im Auftrag der Anleger implizieren, als auch solche, die auf eine Vermietung der Container seitens der Anleger an MMS hindeuten. Die Verträge mit den Investoren sehen zum Beispiel eine garantierte "Jahresmiete" vor, unabhängig davon, in welcher Höhe Magellan den Mietzins gegenüber den Reedereien realisieren kann.
Die gesetzliche Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht darin, die Mieteinnahmen durch die Vermietung an Reedereien weiterhin regulär einzuziehen und die vorhandenen sowie eingehenden Gelder zu sichern. Dies setzt voraus, dass die derzeitigen Geschäftsbeziehungen zu den Reedereien stabilisiert werden können. Geschäftsleitung und vorläufiger Insolvenzverwalter setzen alles daran, dies im Interesse der Investoren zu erreichen. In welcher Höhe Zahlungen an Anleger und sonstige Gläubiger erfolgen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert gesagt werden. Dies hängt auch vom Ergebnis der beschriebenen rechtlichen Prüfungen der Verträge zwischen Investoren und MMS ab.
Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet, um das Vermögen der Gesellschaft für die Gläubiger zu sichern. Maßgeblich sind seit der Antragstellung die Vorschriften der Insolvenzordnung, welche die Auszahlung an Insolvenzgläubiger und Absonderungsberechtigte regeln. Diese sehen vor, dass derartige Zahlungen erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens vorgenommen werden dürfen.
Es liegen derzeit keinerlei Hinweise vor, die auf den Tatbestand der Untreue oder andere Straftatbestände seitens der MMS-Geschäftsführung hindeuten. Ob solche verwirklicht sein könnten, kann erst nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen beurteilt werden. Die strafrechtliche Beurteilung obliegt darüber hinaus den Staatsanwaltschaften.
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Schlagwort(e): Finanzen
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