DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen - erheblicher Mehrerlös für den Versicherungsnehmer!
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Dr. Greger & Collegen: Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen - erheblicher Mehrerlös für den Versicherungsnehmer!
03.05.2016 / 16:45
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Regensburg, den 03.05.2016
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen:
Clerical Medical gibt erneut Widersprüchen gegen Lebensversicherungsverträge vollständig statt - erheblicher Mehrerlös für den Versicherungsnehmer!
"Nachdem bereits die HUK Coburg, die Standard Life und die Skandia Widersprüchen gegen Lebensversicherungsverträgen stattgegeben haben, hat auch die englische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical dem Widerspruch eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertreten Mandanten erneut stattgegeben", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. "Damit hat die Clerical Medical bereits zum wiederholten Mal dem Widerspruch eines unserer Mandanten stattgegeben."
"Aufgrund der fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aktuell vertretenen Fall wurde dem Versicherungsnehmer zuletzt ein Rückkaufswert in Höhe von 110.000,- EUR mitgeteilt. Der tatsächliche Rückzahlungsbetrag liegt nunmehr bei 134.000,- EUR. Dies bedeutet für unsere Mandantschaft einen Mehrerlös von 21%. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen. Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.
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Tel.: 0941 / 630 99 60
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