Solvesta muss außerordentliche Hauptversammlung einberufen
Bei Solvesta ist vermutlich mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen. Das hat der Vorstand bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt. Daher muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Dort wird der Vorstand die Lage erläutern.
Begründet werden die Probleme mit dem Vorsichtsprinzip des HGB. Man hat Wertberichtigungen an Darlehen durchgeführt, die an einzelne Konzerngesellschaften ausgereicht wurden. Diese Berichtigungen dürften sich auf rund 3 Millionen Euro belaufen.
Um das Eigenkapital zu verbessern, soll es die Pflichtwandlung einer Wandelschuldverschreibung geben. Diese hat ein Volumen von etwa 7,5 Millionen Euro. Das verringert zugleich die Schulden von Solvesta.