S Immo: Immofinanz verlangt außerordentliche Hauptversammlung
Eigentlich sollte es bei S Immo am 30. April eine Hauptversammlung geben. Die Gesellschaft hat diese jedoch abgesagt. Jetzt fordert Immofinanz ein außerordentliches Aktionärstreffen, S Immo möge dieses einberufen. Dort soll über Satzungsänderungen entscheiden werden, die das Höchststimmrecht aufheben. Diese Änderungen sind eine Bedingung für das angekündigte Übernahmeangebot von Immofinanz.
Bei Immofinanz geht man davon aus, dass der Vorstand von S Immo diese außerordentliche Hauptversammlung aufgrund des Aktienrechts unverzüglich einberufen muss. Ein Termin muss dann mit 21 Tagen Einberufungsfrist festgesetzt werden. Somit könnte die Hauptversammlung rund um den ursprünglichen Termin erfolgen.