Stellungnahme zum angepassten Vorschlag des BMF zur Transaktionssteuer auf Aktien - DVFA Kolumne
07.05.2020 13:05 Uhr - Autor: Stefan Bielmeier auf twitter
Als Berufsverband der Investment Professionals (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) haben wir bereits im Oktober 2019 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgefordert, auf die Einführung einer Transaktionssteuer in Form einer reinen Aktiensteuer zu verzichten. Der DVFA bemängelte in dieser ersten Stellungnahme insbesondere die zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital und das kontraproduktive Signal an Sparer und Anleger gegen Eigenvorsorge und Teilhabe am Produktivkapital. Das führt im Ergebnis nicht zu mehr, sondern zu weniger Finanzmarktstabilität. Disclaimer: Der Text ist eine Kolumne der DVFA e.V.. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!
Auch der wissenschaftliche Beirat des BMF, der aus 36 renommierten Professoren besteht, kam in seiner am 3. April 2020 veröffentlichen Stellungnahme 01/2020 zu einem klaren Ergebnis: „Der wissenschaftliche Beirat hält die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland für ökonomisch nicht sinnvoll“.
Der Vorschlag der reinen Aktientransaktionssteuer – als Überbleibsel der eigentlich nach der Großen Finanzkrise 2008 geplanten europäischen Finanztransaktionssteuer - ist selbst in einigen Ländern in der Koalition der Willigen (10 aus 19) auf heftige Ablehnung gestoßen. Deshalb hat der Bundesfinanzminister diesen Vorschlag jetzt noch einmal überarbeitet. Im Kern ist geplant, dass die jeweiligen Länder ihre bereits eingeführten nationalen Transaktionssteuern beibehalten dürfen.
Mit diesem Vorschlag erweitert das BMF neben den bereits genannten fundamentalen Kritikpunkten die Gesetzesinitiative um weitere ordnungspolitisch äußerst bedenkliche Facetten.
Der DVFA fordert deshalb mit Nachdruck, die Pläne zur Umsetzung der Finanztransaktionssteuer nicht weiterzuverfolgen.
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