Aurubis, BMW, Bechtle, Lufthansa, Nagarro, TUI u.a. - Aktien-Positionen der Shortseller
18.10.2024 07:55 Uhr - Autor: Michael Barck auf twitter
Wer Aktien leerverkauft, also auf fallende Kurse spekuliert (Shortselling), unterliegt bestimmten Transparenzpflichten. Aktuelle Meldungen über Leerverkäufe geben Aufschluss darüber. Diese Vorgaben sind in der EU-Leerverkaufsverordnung festgelegt, die ein zweistufiges Transparenzsystem vorsieht. Ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals muss eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen, um die Position offenzulegen. Die zuletzt veröffentlichten Leerverkaufs-Positionen: Aktie: Aurubis AG - zur Aktie Shortseller: Citadel Advisors LLC Shortseller: SIH Partners, LLLP ------------------ Aktie: BMW AG - zur Aktie ------------------ Aktie: Bechtle AG - zur Aktie ------------------ Aktie: Evotec SE - zur Aktie ------------------ Aktie: Hugo Boss AG - zur Aktie ------------------ Aktie: Lanxess AG - zur Aktie ------------------ Aktie: Lufthansa AG - zur Aktie ------------------ Aktie: Nagarro SE - zur Aktie Shortseller: Fosse Capital Partners LLP Shortseller: Marshall Wace LLP Shortseller: SIH Partners, LLLP ------------------ Aktie: Puma SE - zur Aktie ------------------ Aktie: SMA Solar Technology AG - zur Aktie ------------------ Aktie: TUI AG - zur Aktie Allgemeine Informationen zum Shortselling Es gibt verschiedene Gründe, warum Anleger Shortselling betreiben. Einige nutzen diese Strategie zur Absicherung gegen Kursverluste in anderen Teilen ihres Portfolios, während andere auf spezifische Unternehmensentwicklungen oder allgemeine Marktrückgänge spekulieren. Wichtig ist zu beachten, dass Shortselling mit hohen Risiken verbunden ist, da potenzielle Verluste unbegrenzt sein können. Wenn der Aktienkurs steigt, muss der Shortseller die Aktien zu einem höheren Preis zurückkaufen, was zu erheblichen Verlusten führen kann. Darüber hinaus unterliegt das Shortselling in vielen Ländern, einschließlich der Europäischen Union, strengen regulatorischen Vorschriften, die Transparenzpflichten beinhalten. In der EU beispielsweise muss ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals eine Veröffentlichung erfolgen. Investoren sollten sich der Risiken und regulatorischen Anforderungen bewusst sein, bevor sie Shortselling in Betracht ziehen. Es ist ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
ISIN: DE0006766504
Shortseller: AQR Capital Management, LLC
Neue Höhe der Short-Position: 1,20 %
Neue Höhe der Short-Position: 0,70 %
Neue Höhe der Short-Position: 2,35 %
ISIN: DE0005190003
Shortseller: Marshall Wace LLP
Neue Höhe der Short-Position: 0,50 %
ISIN: DE0005158703
Shortseller: Canada Pension Plan Investment Board
Neue Höhe der Short-Position: 0,49 %
ISIN: DE0005664809
Shortseller: Marshall Wace LLP
Neue Höhe der Short-Position: 1,09 %
ISIN: DE000A1PHFF7
Shortseller: SIH Partners, LLLP
Neue Höhe der Short-Position: 2,92 %
ISIN: DE0005470405
Shortseller: Millennium International Management LP
Neue Höhe der Short-Position: 1,15 %
ISIN: DE0008232125
Shortseller: Marshall Wace LLP
Neue Höhe der Short-Position: 0,69 %
ISIN: DE000A3H2200
Shortseller: Boldhaven Management LLP
Neue Höhe der Short-Position: 0,56 %
Neue Höhe der Short-Position: 1,49 %
Neue Höhe der Short-Position: 0,71 %
Neue Höhe der Short-Position: 0,00 %
ISIN: DE0006969603
Shortseller: Ilex Capital Partners (UK) LLP
Neue Höhe der Short-Position: 0,55 %
ISIN: DE000A0DJ6J9
Shortseller: Qube Research & Technologies Limited
Neue Höhe der Short-Position: 0,75 %
ISIN: DE000TUAG505
Shortseller: D.E. Shaw & Co. (London), LLP
Neue Höhe der Short-Position: 0,77 %
Shortselling, auch bekannt als Leerverkauf, ist eine Anlagestrategie, bei der ein Investor Aktien verkauft, die er sich geliehen hat, um von einem fallenden Kurs zu profitieren. Der Shortseller leiht sich Aktien von einem Broker und verkauft sie sofort auf dem Markt. Das Ziel ist es, die Aktien später zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen, um sie dem Verleiher zurückzugeben und die Differenz als Gewinn zu behalten.
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