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Lanxess, Northern Data, Salzgitter, SGL Carbon, ThyssenKrupp und Co - Aktien-Positionen der Shortseller

25.07.2023 07:41 Uhr - Autor: Robin Lohwe  auf twitter

Bild und Copyright: Marcel Paschertz / shutterstock.com.

Wer Aktien leer verkauft, das sogenannte Shortselling, muss Transparenzpflichten erfüllen. Wir werfen einen Blick auf aktuelle Shortseller-Meldungen. Geregelt sind diese in der EU-Leerverkaufsverordnung, die ein zweistufiges Transparenzsystem vorsieht. Ab einer Höhe der Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals muss diese über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger offengelegt werden.

Die zuletzt veröffentlichten Leerverkaufs-Positionen:

Aktie: Lanxess AG - Aktienkurs, Chart, News, HV-Daten und mehr
ISIN: DE0005470405
Shortseller: WorldQuant, LLC
Höhe der Short-Position: 0,59 %

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Aktie: Northern Data AG - Aktienkurs, Chart, News, HV-Daten und mehr
ISIN: DE000A0SMU87
Shortseller: SIH Partners, LLLP
Höhe der Short-Position: 1,63 %

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Aktie: Salzgitter AG - Aktienkurs, Chart, News, HV-Daten und mehr
ISIN: DE0006202005
Shortseller: Millennium International Management LP
Höhe der Short-Position: 0,55 %

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Aktie: SGL Carbon SE - Aktienkurs, Chart, News, HV-Daten und mehr
ISIN: DE0007235301
Shortseller: Highbridge Capital Management, LLC
Höhe der Short-Position: 1,56 %

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Aktie: ThyssenKrupp AG - Aktienkurs, Chart, News, HV-Daten und mehr
ISIN: DE0007500001
Shortseller: Qube Research & Technologies Limited
Höhe der Short-Position: 0,74 %

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Shortselling, auch als Leerverkauf bekannt, ist eine Handelsstrategie, bei der Investoren von fallenden Aktienkursen profitieren. Das Prinzip ist einfach: Der Leerverkäufer verkauft Aktien, die er zunächst geliehen hat, mit der Absicht, sie später zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufspreis ist der Gewinn des Leerverkäufers - abzüglich der Kosten wie Leihgebühren für die geshorteten Aktien.

Trotz seiner Popularität ist Shortselling auch kontrovers, da es potenziell die Volatilität der Märkte erhöht und zu Marktmanipulationen führen kann. Daher gibt es in vielen Ländern Regulierungen und Meldepflichten.

In der Europäischen Union (EU) zum Beispiel müssen Leerverkäufe ab einer bestimmten Schwelle bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Diese Schwelle liegt bei 0,2 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals und jede weitere 0,1-Prozent-Änderung danach. Sobald die Position 0,5 Prozent erreicht, wird sie öffentlich bekannt gegeben.

Diese Meldepflichten dienen dazu, Transparenz in den Markt zu bringen und übermäßige Spekulation zu verhindern. Zudem ermöglichen sie es den Aufsichtsbehörden, potenzielle Marktmanipulationen zu erkennen und einzudämmen.

Trotz der bestehenden Regulierungen und Meldepflichten bleibt Shortselling ein riskantes Unterfangen. Es erfordert umfassendes Marktverständnis und sorgfältige Risikomanagementstrategien. Ein falscher Tipp kann zu erheblichen Verlusten führen, da das Verlustpotenzial hoch, rein theoretisch sogar unendlich ist – im Gegensatz zum Kauf von Aktien, wo der Verlust auf den ursprünglichen Investitionsbetrag beschränkt ist. Daher sollten sich Anleger vor dem Einstieg in das Shortselling genau über die damit verbundenen Risiken und Pflichten informieren.

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