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Photon Energy Group stockt 6,50% grüne Anleihe 2021/2027 erfolgreich auf 55 Millionen Euro auf

24.11.2021, 09:03:56 Uhr - Autor: EQS

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DGAP-News: Photon Energy NV / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission
Photon Energy Group stockt 6,50% grüne Anleihe 2021/2027 erfolgreich auf 55 Millionen Euro auf

24.11.2021 / 09:03
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Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

 

Photon Energy Group stockt 6,50% grüne Anleihe 2021/2027 erfolgreich auf 55 Millionen Euro auf

Amsterdam - 24. November 2021 - Photon Energy N.V. (WSE&PSE: PEN, FSX: A1T9KW, ISIN NL0010391108) (das "Unternehmen") ein in Amsterdam ansässiges Unternehmen für erneuerbare Energien, das weltweit Lösungen für Solarenergie und sauberes Wasser anbietet, gibt bekannt, dass der Vorstand des Unternehmens hat beschlossen, aufgrund der hohen Annahme des Umtauschangebotes sowie der starken Nachfrage von institutionellen Investoren im Rahmen der Erstemission, die 6,50% Anleihe 2021/2027 (DE000A3KWKY4) um bis zu 5 Mio. Euro, auf insgesamt bis zu 55 Mio. Euro, aufzustocken. Die weiteren unter der 6,50% Anleihe 2021/2027 begebenen Schuldverschreibungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung von einem supranationalen, qualifizierten Investor erworben werden.

Die Photon Energy N.V. beabsichtigt die Nettoerlöse der Transaktion zur Finanzierung und zum Ausbau des Bestandsportfolios in Übereinstimmung mit dem Green Financing Framework zu verwenden.

Das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main, begleitete die Transaktion als Sole Global Coordinator und Bookrunner, und die multinationale Rechtsanwaltskanzlei Pinsent Masons als Rechtsberater.

Weitere Informationen über den Green Bond 2021/27 der Photon Energy Group finden Sie hier.

 

Über die Photon Energy Group - photonenergy.com

Photon Energy Group liefert weltweit Solar- und Wasseraufbereitungslösungen. Die Solarenergielösungen der Gruppe werden von Photon Energy geliefert: Seit der Gründung im Jahr 2008 hat Photon Energy Photovoltaikanlagen mit einer kombinierten Kapazität von über 110 MWp installiert und in Betrieb genommen und verfügt inzwischen über ein Eigenportfolio von 89,3 MWp. Derzeit werden Projekte mit einer kombinierten Kapazität von ca. 900 MWp in Australien, Ungarn, Polen und Rumänien entwickelt und Betrieb und Instandhaltung von ca. 330 MWp weltweit gewährleistet. Photon Water, der zweite Hauptgeschäftsbereich der Gruppe, bietet Wasserbehandlungsdienstleistungen, einschließlich Wasseraufbereitung und -sanierung sowie Entwicklung und Management von Brunnen und anderen Wasserressourcen an. Photon Energy N.V., die Holding der Photon Energy Group, ist an den Börsen in Warschau, Prag und Frankfurt gelistet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Amsterdam, weitere Büros in Australien und Europa.


Medienkontakt

Martin Kysly
Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation
Photon Energy Group
Tel. +420 774 810 670
E-mail: martin.kysly@photonenergy.com

 

Investorenkontakt

Emeline Parry
Investor Relations & Sustainability Manager
Photon Energy Group
Tel. +420 702 206 574
E-mail: emeline.parry@photonenergy.com

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot (in Deutschland, Österreich und Luxemburg) erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Photon Energy N.V. sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wurde unverzüglich nach der Billigung durch die CSSF veröffentlicht und ist im Internet unter www.photonenergy.com kostenfrei erhältlich.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Photon Energy N.V. in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Photon Energy N.V. findet nicht statt. Die hierin genannten Wertpapiere der Photon Energy N.V. wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die Photon Energy N.V. noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant die hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die Photon Energy N.V. oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") außer der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg richtet sich diese Mitteilung daher nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 lit. e der Verordnung (EU) 2017/1129 handelt.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Photon Energy N.V. übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Inhaber-Teilschuldverschreibungen (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Inhaber-Teilschuldverschreibungen später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Inhaber-Teilschuldverschreibungen eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.



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