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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE000A2G8XX3

13.02.2020, 18:00:46 Uhr - Autor: EQS

Bild und Copyright: Godewind Immobilien.

Zielgesellschaft: Godewind Immobilien AG; Bieter: Covivio X-Tend AG WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ? ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Covivio X-Tend AG Knesebeckstraße 3 10623 Berlin, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 214597 B Zielgesellschaft: Godewind Immobilien AG Taunusanlage 8 60329 Frankfurt am Main, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 111649 ISIN: DE000A2G8XX3 Die Covivio X-Tend AG (die 'Bieterin'), eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der Covivio S.A., hat am 13. Februar 2020 entschieden, den Aktionären der Godewind Immobilien AG ('Godewind') anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Godewind mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Godewind von je EUR 1,00 (die 'Godewind-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 6,40 je Godewind-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Bieterin, Covivio S.A. und Godewind haben eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Übernahmeangebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien niedergelegt sind. Auf Grundlage des Business Combination Agreement unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der Godewind das geplante Übernahmeangebot. In diesem Zusammenhang hat die Bieterin verbindliche Aktienkaufverträge mit verschiedenen Aktionären der Godewind zur Absicherung der Transaktion abgeschlossen, in denen sich diese zur Übertragung der Godewind-Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises von EUR 6,40 je Godewind-Aktie verpflichten. Die Anteilskaufverträge, zusammen mit von der Bieterin gesicherten von Godewind gehaltenen eigenen Godewind-Aktien sowie ausgeübten Optionen, umfassen bis zu rund 35% des voll verwässerten Grundkapitals der Godewind und bedürfen noch der Freigabe durch das Bundeskartellamt, können durch eine Partei jedoch nicht einseitig gekündigt werden. Die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot als ein für ein Delisting der Godewind-Aktien vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erforderliches Abfindungsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 Börsengesetz) durchzuführen und hat dahingehende vertragliche Vereinbarungen mit Godewind getroffen. Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Übernahmeangebot werden im Internet unter www.x-tend-angebot.de veröffentlicht. Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Godewind Immobilien AG (die 'Gesellschaft') dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Covivio X-Tend AG (die 'Bieterin') behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von U.S. Aktionären anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden', 'erwarten', 'glauben', 'schätzen',, 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren. Berlin, den 13. Februar 2020 Covivio X-Tend AG Ende der WpÜG-Meldung Ende der WpÜG-Meldung 13.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Tradegate Excahnge

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