TLG IMMOBILIEN AG plant öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft
17.02.2021, 13:39:07 Uhr - Autor: EQS
DGAP-Ad-hoc: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Immobilien NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) TLG IMMOBILIEN AG plant öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft Berlin, Deutschland, 17. Februar 2021 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG (die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12B8Z4 / WKN A12B8Z) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 beschlossen, bis zu 5,85 Millionen Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 5,22 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß Gesamtstimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2021) im Rahmen eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in einer Kaufpreisspanne von EUR 24,25 bis EUR 26,00 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zurück zu erwerben. Der endgültige Kaufpreis je Aktie wird nach Ablauf der Annahmefrist von der Gesellschaft nach Maßgabe der Angebotsunterlage festgelegt. Die Aktionäre der Gesellschaft können das Angebot annehmen, indem sie der Gesellschaft Aktien zu einem Preis innerhalb der Preisspanne andienen. Aktionäre können das Angebot für alle oder einen Teil der von ihnen gehaltenen Aktien annehmen und dabei einen Preis innerhalb der Kaufpreisspanne festlegen oder auf eine solche Festlegung verzichten, sodass im letztgenannten Fall ein Verkauf zu dem von der Gesellschaft festgelegten endgültigen Angebotspreis erfolgt. Der endgültige Angebotspreis, der für alle angedienten Aktien gleich sein wird, wird auf Grundlage der Gesamtzahl der angedienten Aktien und den Angebotspreisen der Aktionäre nach Maßgabe der Bestimmungen in der Angebotsunterlage ermittelt. Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 5,85 Millionen Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen im Verhältnis der 5,85 Millionen Aktien zur Anzahl der insgesamt zum Rückkauf von den Aktionären eingereichten Aktien berücksichtigt. Die Angebotsunterlage zu dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot wird voraussichtlich gegen Ende dieser Woche veröffentlicht werden. Die Annahmefrist soll ungefähr vier Wochen betragen. Das Aktienrückkaufangebot kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit verlängert, ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Kaufpreisspanne zu erhöhen. Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die vor Beginn der Annahmefrist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.tlg.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf" sowie im Bundesanzeiger unter https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird. Kontakt: Haftungsausschluss Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Aktienrückkaufangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der TLG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Aktiengesetzes, und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot soll nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der TLG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen soll weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können TLG oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der TLG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der TLG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von TLG zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die TLG nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der TLG liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. TLG übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
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