Baumot Group informiert über Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals
30.01.2020, 10:00:02 Uhr - Autor: EQS
DGAP-News: Baumot Group AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Baumot Group informiert über Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals 30.01.2020 / 10:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Baumot Group informiert über Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte 2019 in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG (VW) eingereicht Rund 440.000 Fahrzeughalter hatten sich zur Teilnahme an der Klage angemeldet Seit Jahresbeginn führen VW und vzbv Vergleichsverhandlungen für außergerichtliche Einigung Umwelt- und Verkehrsverbände fordern Hardware-Nachrüstung auf Kosten des Herstellers für alle Fahrzeuge, auch außerhalb von Intensivstädten Königswinter, 30. Januar 2020 - Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über die Entwicklungen seit Jahresbeginn bei der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Im Streit um Schadensersatz für hunderttausend Dieselfahrer bewegen sich die Volkswagen AG (VW) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufeinander zu. Zu Beginn des Jahres haben die Parteien sich darauf geeinigt, Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich aufzunehmen. VW stand einem Vergleich bisher mit Verweis auf mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle ablehnend gegenüber. Die Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC ist die erste ihrer Art in Deutschland. Derlei Klagen sind erst seit November 2018 möglich. Am 30. September 2019 hatte vor dem Oberlandesgericht Braunschweig der Prozess begonnen. In der Musterfeststellungsklage vertritt der Verband rund 440.000 Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189, die Ansprüche gegen den Konzern wegen des Wertverlustes ihres Autos durch den Abgasbetrug durchsetzen möchten. Mit Hinblick auf die Vergleichsverhandlungen bekräftigten vzbv und Volkswagen, dass das gemeinsame Ziel eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden sei. Die Umwelt- und Verkehrsverbände Deutsche Umwelthilfe e.V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Naturschutzbund Deutschland e. V. sowie der Verkehrsclub Deutschland e.V. begrüßten grundsätzlich die Abkürzung der Musterfeststellungsklage durch einen Vergleich. Dabei sei allerdings wesentlich, dass die Nachrüstung aller betroffener Fahrzeuge mit wirksamer Abgasreinigungstechnik ein zentrales Ergebnis der Vergleichsverhandlungen ist. Um zuverlässig eine rechtskonforme Abgasreinigung der Fahrzeuge sicherzustellen, wie die Fahrzeughalter sie beim Kauf zu Recht erwarten durften, ist nach Ansicht der Umwelt- und Verkehrsverbände eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten des Herstellers unerlässlich. Dies vor allem auch in Anbetracht dessen, dass die zahlreichen Tests unabhängiger Institutionen ergeben haben, dass die vom Kraftfahrtbundesamt verfügten Software-Updates für von illegaler Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge nur in geringem Maße zu einer Minderung von Schadstoffemissionen führt. Stefan Beinkämpen, Vorstand der Baumot, ergänzt: «Aus Sicht der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr zu begrüßen, dass durch die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen das Verfahren wieder an Schwung gewonnen hat. Wir als Nachrüstspezialist bereiten uns auf die zu erwartende hohe Nachfrage vor. Aktuell befindet sich unser System für die ersten Modelle in der sogenannten Hochlauf-Phase. Wir konzentrieren uns hier zunächst auf die volumenstarken Motoren von Volkswagen und Mercedes. Die Auslieferungen dieser ersten Systeme wird noch im ersten Quartal in Richtung der geplanten Zielvolumina hochgefahren. Systeme für weitere Modelle sollen dann wie angekündigt im zweiten Quartal folgen. Darüber hinaus werden noch weitere Modelle zugelassen werden, dafür hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Branche weitere Fördermittel von 46 Mio. EUR in den kommenden zwei Jahre zugesagt.»Über die Baumot Group AG: Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen). Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse. Kontakt: cometis AG Claudius Krause Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28 Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66 E-Mail: krause@cometis.de 30.01.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Baumot Group AG Eduard-Rhein-Straße 21 - 23 53639 Königswinter Deutschland Telefon: +49 (0)2244 . 91 80 57 Fax: +49 (0)2244 . 91 83 819 E-Mail: IR@baumot.de Internet: ir.baumot.de ISIN: DE000A2G8Y89 WKN: A2G8Y8 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 963457 Ende der Mitteilung DGAP News-Service 963457 30.01.2020
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