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Italien: EU-Kommission empfiehlt Defizitverfahren - VP Bank Kolumne

05.06.2019 17:00 Uhr - Autor: Kolumnist  auf twitter

Auch wenn das Thema Defizitverfahren gegen Italien aktuell hochkocht: Defizitverfahren verlaufen häufig im Weichspülmodus. Wesentlich schwerwiegender ist hingegen, dass Italien in den vergangenen Jahren massiv an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hat. Bild und Copyright: Oleksandr Osipov / shutterstock.com.

Es war absehbar, dass die EU-Kommission nach den EU-Parlamentswahlen ein Defizitverfahren empfehlen wird. Italien befand sich im zweiten Halbjahr 2018 in einer Rezession. Ein magerer BIP-Zuwachs von 0.1 % im ersten Quartal 2019 zeugt nun nicht unbedingt von einer spürbaren wirtschaftlichen Erholung. Das Wachstum wird im laufenden Jahr vermutlich nur auf ein dürftiges Plus von 0.2 % kommen - und selbst dieses Wachstumsziel bleibt mit Risiken behaftet.

Das von Italien anvisierte Defizitziel von 2.04 % im Jahr 2019 hat mit der Realität kaum mehr etwas zu tun. Zusätzliche Sparmassnahmen sind derzeit in Rom abwegig. Das wäre in etwa so, als ob Boris Johnson plötzlich zum EU-Befürworter würde. Die Empfehlung für ein Defizitverfahren, war letztlich also nur eine Frage der Zeit.

Um es vorwegzunehmen: Ein Defizitverfahren kann in der Praxis schnell zum zahnlosen Tiger werden. Zunächst muss der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) mit qualifizierter Mehrheit dafür stimmen. Wäre dies der Fall, wird eine Empfehlung an die Adresse Italiens zur Eindämmung des Budgetdefizits erfolgen. Italien bekäme dann sechs Monate Zeit zur Ergreifung entsprechender Anpassungen. Italien könnte schon an dieser Stelle mit 0.2 % des BIP zur Kasse gebeten werden – zunächst in Form einer verzinslichen Einlage bei der Kommission. Doch damit es überhaupt zu dieser Strafzahlung käme, müsste ein besonders schwerwiegender Verstoss gegen den Stabilitätspakt vorliegen. Dass diese Karte gleich zu Beginn gezogen wird, ist eher unwahrscheinlich. Zu tatsächlichen Strafzahlungen käme es deshalb wohl frühestens Mitte 2020.

Strafzahlungen können auch ganz umgangen werden. So kann der ECOFIN-Rat mit Fristverlängerungen oder auch vorübergehenden Aussetzungen des Verfahrens operieren. Das entspricht der in der Vergangenheit vollzogenen Praxis im Beispiel von Deutschland und Frankreich.

Auch wenn das Thema Defizitverfahren gegen Italien aktuell hochkocht: Defizitverfahren verlaufen häufig im Weichspülmodus. Wesentlich schwerwiegender ist hingegen, dass Italien in den vergangenen Jahren massiv an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst hat. Das Land hat strukturelle wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund ausgebliebener Reformen. Die Geschichte zeigt, dass sich Regierungen erst bewegen, wenn der Druck der Märkte zu schmerzen beginnt. Das wäre dann nicht nur ein zahnloser Tiger, sondern ein Tiger, der zubeisst.

Um es auf den Punkt zu bringen: Erst wenn Investoren einen grossen Bogen um italienische Staatsanleihen machen, wird sich in Rom etwas bewegen.

Disclaimer: Dieser Text ist eine Kolumne der VP Bank. Der Inhalt der Kolumne wird von 4investors nicht verantwortet und muss daher nicht zwingend mit der Meinung der 4investors-Redaktion übereinstimmen. Jegliche Haftung und Ansprüche werden daher von 4investors ausdrücklich ausgeschlossen!

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