Bayer erhöht Rechtsrückstellungen auf 11,8 Milliarden Euro - Glyphosat-Vergleich
17.02.2026 17:53 Uhr - Autor: Michael Barck auf twitter
Die Bayer-Tochter Monsanto hat einen Sammelvergleich zur Beilegung von Glyphosat-Klagen in den USA geschlossen, der Zahlungen von maximal 7,25 Milliarden US-Dollar über bis zu 21 Jahre vorsieht. Gemeinsam mit weiteren Vergleichen zu PCB-Klagen und anderen Glyphosat-Fällen steigen die gesamten Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten im Bayer-Konzern von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden Euro — davon entfallen 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat. Für 2026 rechnet Bayer wegen Auszahlungen von rund 5 Milliarden Euro mit einem negativen Free Cashflow. „Um die Vergleichsvereinbarungen in den Finanzzahlen zu berücksichtigen, verschiebt Bayer die Bilanz-Pressekonferenz auf den 4. März 2026”, so das DAX-Unternehmen aus Leverkusen am späten Dienstagnachmittag. Der Vergleich deckt sowohl bestehende als auch mögliche künftige Klagen ab, bei denen Kläger eine Erkrankung am Non-Hodgkin-Lymphom auf den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat zurückführen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die Genehmigung durch den Circuit Court of the City of St. Louis. Kläger erhalten die Möglichkeit, die Vereinbarung abzulehnen. Monsanto behält sich das Recht vor, den Vergleich aufzulösen, sollte die Beteiligungsquote der Kläger nicht ausreichend hoch ausfallen. Fall „Durnell" vor dem US Supreme Court wird weiter verfolgt Die Finanzierung der Vergleichszahlungen sowie fälliger Anleihen soll über eine bereitgestellte Kreditlinie von 8 Milliarden US-Dollar sowie Anleihen und eigenkapitalähnliche Instrumente erfolgen. Eine Kapitalerhöhung schloss Bayer heute ausdrücklich aus. Die Bayer Aktie (WKN: BAY001, ISIN: DE000BAY0017, Chart, News) notiert bei 49,93 Euro mit 8,85 Prozent im Plus.
Parallel verfolgt Bayer weiterhin den Fall „Durnell" vor dem US Supreme Court, der unabhängig vom Sammelvergleich bestehen bleibt. Ein positives Urteil könnte Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf Basis einzelstaatlichen Rechts weitgehend entkräften — auch für Kläger, die sich gegen eine Teilnahme am Vergleich entscheiden. Beide Wege bezeichnet das Unternehmen als notwendige und sich gegenseitig ergänzende Bausteine seiner Rechtsstrategie.
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