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Bayer und die gesetzliche Mindestdividende: Was ist das eigentlich?

20.02.2024 08:04 Uhr - Autor: Michael Barck  auf twitter

Bayer ha die Ausschüttung einer gesetzlichen Mindestdividende angekündigt - nur: Was ist das eigentlich? Bild und Copyright: Michael Barck / 4investors.

Die Dividenden-Ankündigung von Bayer am Montag hat ein Thema in den Fokus gerückt, das bisher vielen Anlegern unbekannt war und ein Schattendasein geführt hat: Die „gesetzliche Mindestdividende”. Bayer will diese für drei Jahre ausschütten - aktuell sind dies 0,11 Euro je Bayer Aktie. Der Konzern erzielt zwar einen Gewinn, begründet die im Vergleich zu den Vorjahren stark gekürzte Dividende aber mit Engpässen beim Free Cashflow sowie dem Plan, Schulden abzubauen.

Doch was ist diese gesetzliche Mindestdividende eigentlich? Denn das deutsche Aktiengesetz (AktG) kennt eigentlich keine explizite Mindestdividende im Sinne eines garantierten Betrags, bietet aber mit
§254 AktG eine rechtliche Grundlage für Aktionäre, unter bestimmten Umständen eine höhere Dividende zu verlangen. Dieses Recht stärkt die Position der Minderheitsaktionäre und ermöglicht es ihnen, aktiv auf eine für sie vorteilhaftere Dividendenpolitik hinzuwirken.

Was ist überhaupt eine Dividende?

Die Basis: Eine Dividende ist ein Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Wenn ein Unternehmen Gewinn macht, kann es entscheiden, einen Teil dieses Gewinns an seine Aktionäre auszuschütten. Diese Ausschüttung nennt man Dividende. Entscheidend für diese ist der ausschüttungsfähige Gewinn im Einzelabschluss der Aktiengesellschaft, nicht (!) der Konzernabschluss.

In Deutschland ist die Ausschüttung von Dividenden im Aktiengesetz geregelt. Das deutsche Aktiengesetz in seiner aktuellen Form stammt aus dem Jahr 1965 und wurde seitdem mehrfach novelliert. Die Regelungen zur Gewinnverwendung und Dividendenausschüttung sind seitdem ein fester Bestandteil des Gesetzes, obwohl sich Details im Laufe der Zeit geändert haben. Im Aktiengesetz ist der Rahmen definiert, wie Gewinne verwendet werden können und unter welchen Umständen Dividenden an die Aktionäre gezahlt werden. Eine explizite „Mindestdividende” im Sinne eines festgelegten Minimums, das unter allen Umständen ausgeschüttet werden muss, ist im Aktiengesetz nicht definiert.

Welche Höhe hat die Mindestdividende?

Die Idee einer Mindestdividende im deutschen Aktienrecht lässt sich indirekt aus §254 AktG ableiten. Dieser Paragraph ermöglicht es Minderheitsaktionären, eine Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung zu verlangen, um über die Ausschüttung eines höheren Bilanzgewinns zu entscheiden. Dies kann interpretiert werden als eine Möglichkeit für Aktionäre, eine Art von Mindestdividende zu fordern, sofern sie der Meinung sind, dass der vorgeschlagene Dividendenbetrag zu niedrig ist.

Aus dem Gesetzestext lässt sich eine Mindestdividende in Höhe von „mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen” ableiten. Bei einem anteiligen Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie entspricht dies also einer Dividende von 0,04 Euro. Bayers Aktien haben einen Grundkapital-Anteil von jeweils 2,56 Euro - macht aufgerundet eine „Mindestdividende” von 0,11 Euro, die der DAX-Konzern für die drei nächsten Dividenden-Ausschüttungen angekündigt hat.

§ 254 AktG stellt ein Instrument für Aktionäre dar, um Einfluss auf die Dividendenpolitik der Gesellschaft zu nehmen, insbesondere wenn sie mit dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht einverstanden sind. Dieser Paragraph gibt Minderheitsaktionären, die zusammen mindestens fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro halten, das Recht, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen. Dabei können sie vorschlagen, dass ein Teil des Bilanzgewinns, der über die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Rücklagen hinausgeht, als Dividende ausgeschüttet wird.

Voraussetzungen für die Zahlung von Dividenden

Um überhaupt Dividenden zahlen zu können, muss ein Unternehmen diverse Voraussetzungen erfüllen, unter anderem:

  • Gewinnerzielung: Zunächst muss das Unternehmen einen Gewinn erzielt haben. Ohne Gewinn gibt es keine Grundlage für eine Dividende.
  • Hauptversammlungsbeschluss: Die Ausschüttung einer Dividende muss von der Hauptversammlung der Aktionäre beschlossen werden. Dies geschieht auf Basis des Jahresabschlusses und des Vorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat oder alternativer Vorschläge von Aktionärsseite.
  • Gesetzliche und satzungsmäßige Rücklagen: Bevor eine Dividende ausgeschüttet werden kann, müssen gesetzliche (siehe $150 AktG) und möglicherweise auch satzungsmäßige Rücklagen bedient werden. Das bedeutet, ein Teil des Gewinns muss in diese Rücklagen eingestellt werden, um die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu sichern.
  • Bilanzgewinn: Die Dividende wird aus dem Bilanzgewinn gezahlt. Hierzu maßgeblich ist nicht der Konzernabschluss, sondern der Einzelabschluss der AG.


Zusammengefasst ist die Dividendenpolitik einer Aktiengesellschaft ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der finanziellen Leistung, gesetzlichen Bestimmungen und der Entscheidung der Aktionäre. Während das Aktiengesetz den Rahmen vorgibt, liegen die Details und Entscheidungen bei der jeweiligen Gesellschaft und ihren Aktionären.

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